Sie wurden in der letzten Zeit viel diskutiert: Tretroller mit Elektroantrieb. Bei einigen Verkehrsteilnehmern muss die Debatte wohl zu Verwirrung geführt haben, was denn nun schon erlaubt ist. So musste die Polizei in Füssen am Mittwoch gleich zwei Fahrer von Elektrorollern anhalten. Wie die Polizei berichtet, erhalten beide eine Anzeige wegen fehlendem Versicherungsschutz bzw. -kennzeichen. Auf Grund der technischen Beschaffenheit müssen die Roller entsprechend zugelassen und mit einem Versicherungskennzeichen versehen sein. Die Polizei betont, dass der Bundesrat sowie das Bundeskabinett den Vorgaben für die Zulassung von Elektro-Tretrollern zwar zugestimmt haben, eine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr aber nicht zulässig ist, bis eine entsprechende Verordnung in Kraft tritt.
Debatte: Zwei Elektro-Roller-Fahrer in Füssen angehalten: Fahrzeuge bisher nicht zulässig
