Laut Polizei entdeckten die Beamten in den Morgenstunden des Pfingstmontags ein Zelt mit zwei Personen direkt am Ostufer des Bachtelsees, welche sich häuslich eingerichtet hatten. Die Flächen um den Bachtel- und Bärensee sind als Landschaftsschutzgebiet deutlich durch Hinweisschilder gekennzeichnet. In diesen Schutzgebieten ist unter anderem das Campen ausdrücklich untersagt. Der 54-Jährige und sein 26-jähriger Begleiter erwarten eine Anzeige nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz.
Campen verboten