Die Verurteilung zu einer sechsmonatigen Jugend-Bewährungsstrafe wegen eines versuchten Einbruchdiebstahls war gerade einmal zwei Monate her und ein weiterer Prozess wegen anderer Delikte stand kurz bevor. Dies hielt einen heute 17-Jährigen aus dem Ostallgäu im März allerdings nicht davon ab, erneut straffällig zu werden und in einem Supermarkt zwei Schnapsflaschen einzustecken. Ob damals drei seiner Freunde für ihn Schmiere standen, ließ sich jetzt im Strafprozess vor dem Jugendschöffengericht nicht eindeutig klären. Die Verfahren gegen die jungen Leute im Alter von 15 bis 18 Jahren wegen Beihilfe zum Diebstahl wurden daher eingestellt. Der geständige Hauptangeklagte wurde zu einer Jugend-Haftstrafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
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