Einsätze am Allgäu Airport: Flughafen Memmingen: Grenzpolizei ahndet wieder Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz

6. März 2023 14:12 Uhr von Redaktion all-in.de
Kontrollen am Flughafen Memmingen (Symbolbild)
Kontrollen am Flughafen Memmingen (Symbolbild)
IMAGO / Action Pictures

Die Grenzpolizeigruppe Memmingen hat am Flughafen Memmingen wieder einigen Flugpassagieren die Einreise nach Deutschland verweigert. Diesmal ging es um Menschen aus Montenegro, Serbien und aus Albanien.

Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz: Allein im letzten Jahr hat die Grenzpolizei am Allgäu Airport rund 1.000 Verstöße festgestellt. Am vergangenen Sonntag haben die Beamten einen Mann aus Montenegro und jeweils zwei Personen aus Serbien und aus Albanien erwischt.

Serben die Einreise verweigert

Die Beamten der Grenzpolizeigruppe Memmingen kontrollierten drei Personen bei der der Einreise nach Deutschland. Einer 28-jährigen Serbin haben die Beamten die Einreise verweigert. Sie hatte vor kurzem "die ihr zustehende Aufenthaltsdauer als Touristin bereits vollständig ausgeschöpft", heißt es im Polizeibericht. Sie darf demnach erst wieder in ein paar Monaten regulär in das Bundesgebiet einreisen. Auch ein 24-jähriger Serbe durfte nicht einreisen. Er wollte iin Deutschland eine Arbeit aufnehmen, obwohl er keine Erlaubnis hatte. 

Montenegriner durfte nicht einreisen

Ein 27-jähriger Mann aus Montenegro konnte den Grenzbeamten den Grund seines geplanten mehrmonatigen Deutschlandbesuchs nicht schlüssig erklären. Er hatte außerdem "fast gar kein Bargeld dabei", so die Polizei. Auch ihm verweigerten die Beamten die Einreise.

Verstöße von Albanern fallen bei der Ausreise auf

Ebenfalls am Sonntag haben die Beamten der Grenzpolizeigruppe Memmingen eine 57-jährige Albanerin und einen 51-jähriger Albaner erwischt, die sich länger als erlaubt in Deutschland aufgehalten. Der 51-Jährige hatte sein Touristenprivileg um eine knappe Woche überzogen. Die 57-Jährige hatte sich fast zwei Monate zu lange im Bundesgebiet aufgehalten. Gegen beide Personen leiteten die Beamten Strafverfahren ein und behielten Sicherheitsleistungen im dreistelligen Eurobereich ein. Dann durften beide die Rückflüge in ihre Heimat antreten.