Alkohol: Waldbad Obergünzburg: Mann (26) richtet Waffe auf Polizisten

21. Juni 2019 11:25 Uhr von Stephanie Eßer
Symbolbild. Polizeibeamten überwältigten am Donnerstagabend einen 26-Jährigen im Waldbad in Obergünzburg, nachdem er eine Waffe auf die Polizisten richtete.
Symbolbild. Polizeibeamten überwältigten am Donnerstagabend einen 26-Jährigen im Waldbad in Obergünzburg, nachdem er eine Waffe auf die Polizisten richtete.
Arno Burgi/dpa

Am Donnerstagabend mussten Polizisten einen Mann im Waldbad Obergünzburg überwältigen, nachdem er eine augenscheinliche Schusswaffe auf die Beamten richtete. Hinweise zu einem Mann mit einer Schusswaffe erhielt die Polizei zunächst von einem Autofahrer. Dieser musste auf der Kemptener Straße wegen mehrerer junger Männer stark abbremsen und anhalten. Einer der Männer bedrohte den Autofahrer, indem er mit der Waffe gegen die Scheibe schlug. Der Fahrer flüchtete und alarmierte die Polizei, die eine umfangreiche Fahndung einleitete. Am Waldbad trafen die Beamten dann eine achtköpfige Gruppe, die dort zeltete. Einer von ihnen weigerte sich zunächst das Zelt zu verlassen. Als er es dann schließlich doch verließ, hatte der Mann eine Schusswaffe in der Hand, die er gegen die Beamten richtete. Weil er die folgenden Anweisungen der Polizisten ignorierte, gaben sie Warnschüsse ab. Daraufhin steckte der Mann die Waffe weg und griff die Polizisten an. Diese konnten ihn allerdings sofort überwältigen und ihm die Waffe abnehmen. Verletzt wurde niemand. Bei dem Mann handelt es sich um einen 26-jährigen Polen, der im Ostallgäu wohnt. Seine augenscheinliche Schusswaffe stellte sich als Schreckschusspistole heraus, für die er keinen "Kleinen Waffenschein" besitzt, so die Polizei. Außerdem stellten sie ein Einhand- und ein Springmesser sicher. Der 26-Jährige wurde mit knapp zwei Promille in Gewahrsam genommen. Laut Polizeiangaben war es nach derzeitigen Ermittlungen auch er, der den Autofahrer zuvor bedroht hatte. Gegen den 26-jährigen Polen wird nun wegen Bedrohung und diverser Verstöße gegen das Waffengesetz ermittelt. Weil Zelten im Waldbad nicht erlaubt ist, erwartet die achtköpfige Gruppe außerdem ein Verfahren wegen Hausfriedensbruchs.