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Versuchtes Tötungsdelikt in Pforzen - Frau (51) sticht mit Messer auf Mitbewohnerin ein

Selbst den Notruf gewählt

Versuchtes Tötungsdelikt in Pforzen - Frau (51) sticht mit Messer auf Mitbewohnerin ein

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    In Pforzen hat in der Nacht von Montag auf Dienstag eine 51-jährige Frau mit einem Messer auf ihre 47-jähirge Mitbewohnerin eingestochen. (Symbolbild)
    In Pforzen hat in der Nacht von Montag auf Dienstag eine 51-jährige Frau mit einem Messer auf ihre 47-jähirge Mitbewohnerin eingestochen. (Symbolbild) Foto: David Yeow

    In Pforzen hat in der Nacht von Montag auf Dienstag eine 51-jährige Frau mit einem Messer auf ihre 47-jähirge Mitbewohnerin eingestochen. Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft ermitteln nun wegen eines versuchten Tötungsdeliktes. 

    Auf Mitbewohnerin eingestochen

    Wie die Polizei am Mittwoch bekannt gab, meldete sich die 51-Jährige selbst per Notruf. Sie gab an, mit einem Messer auf ihre Mitbewohnerin eingestochen zu haben. Beamte der Polizei Kaufbeuren konnten die Tatverdächtige an ihrer Wohnanschrift in der Dorfstraße widerstandslos festnehmen. Das 47-jährige Opfer wurde vor dem Haus verletzt angetroffen und wurde ins Krankenhaus eingeliefert. Die diensthabende Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Kempten stufte die Tat als versuchtes Tötungsdelikt ein.

    Kripo ermittelt

    Die ersten Ermittlungen wurden vor Ort durch den Kriminaldauerdienst der Kriminalpolizei Memmingen übernommen. Die weiteren Ermittlungen werden durch die Kripo Kaufbeuren unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Kempten geführt. Die Spurensicherung am Tatort übernahm das zuständige Fachkommissariat der der Kripo Kempten. Weiterhin wurde eine rechtsmedizinische Untersuchung der Rechtsmedizin München durchgeführt.

    Mutmaßliche Täterin in Fachklinik eingewiesen

    Die mutmaßliche Täterin wurde am Dienstag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kempten der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Memmingen vorgeführt. Diese ordnete wegen des dringenden Tatverdachts und der psychischen Verfassung der Tatverdächtigen antragsgemäß die einstweilige Unterbringung der Beschuldigte in einer Fachklinik an.

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