Am Dienstag den 15.08.2017, wurde gegen 08:30 Uhr, ein 28-jähriger Autofahrer in Schwangau einer Verkehrskontrolle im Rahmen der Schleierfahndung unterzogen.
Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs wurde im Handschuhfach ein Elektroschocker aufgefunden. Das Elektroimpulsgerät war getarnt als Taschenlampe. Da auf dem als Waffe eingestuften Elektroschocker keine gültigen Prüfzeichen vorhanden waren, war der Umgang damit verboten. Der Schocker wurde sichergestellt. Den Fahrer erwartet eine Anzeige.