Ein mysteriöser Diebstahl beschäftigt die Polizei in St. Ingbert im Saarland: Dort haben unbekannte Täter auf einem Friedhof eine Urne ausgegraben und mitgenommen.
Der Diebstahl ereignete sich im Zeitraum 23. Juni 2023 gegen 9 Uhr und 14. Juli 2023 gegen 7 Uhr auf einem Friedhof in der Dr. Schulthess-Straße in St. Ingbert-Mitte.
Nach ersten Erkenntnissen der Polizei öffneten die bislang unbekannten Täter das Grab durch Ausheben der Erde, entnahmen anschließend die Urne und bedeckten das Grab dann wieder mit Erde, so dass optisch der Anschein erweckt wurde, dass sich die Urne noch darin befindet.
Festgestellt wurde das Fehlen so erst am Freitag durch einen Mitarbeiter des Friedhofes. Die Urne war erst vor wenigen Wochen in das Grab eingelassen worden, so die Polizei weiter. Um wen es sich bei dem oder der Verstorbenen handelte, teilten die Fahnder nicht mit.
Die Polizei nahm Ermittlungen wegen Störung der Totenruhe auf. Über ein mögliches Motiv der unbekannten Täter ist aktuell nichts bekannt.

Polizei sucht Zeugen
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Sollten Zeugen Hinweise zur Tat oder möglichen Tatverdächtigen machen können, so wird um Mitteilung bei der Polizeiinspektion St. Ingbert unter der Rufnummer 06894-1090 gebeten. St. Ingbert ist eine Stadt mit rund 35.000 Einwohnern im Saarland.
Die sogenannte Störung der Totenruhe ist eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch. In Paragraph 168 StGB heißt es wörtlich: "Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Auch der Versuch ist schon strafbar, heißt es im Strafgesetzbuch.