Bei zwei Fahrzeugen stellten die Beamten erhebliche Umbauten fest und stellten die Fahrzeuge als Beweismittel sicher. Gegen die Fahrer wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Bei drei weiteren Fahrzeugen waren jeweils eine unzulässige Rad-Reifenkombination und ein unzulässiges Fahrwerk verbaut. Ein weiterer Fahrzeugführer war mit abgefahrenen Reifen an seinem Fahrzeug unterwegs. Ihn erwartet ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt.
Ein Autofahrer stand unter Drogen
Bei einer Kontrolle eines weiteren Fahrzeugführers stellten die Beamten drogentypische Auffälligkeiten fest. Ein Drogenvortest verlief positiv. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und ordneten eine Blutentnahme an. Ein weiterer Fahrer, führte seinen Pkw mit über 0,5 Promille. Beide Fahrer erwartet nun eine Bußgeldanzeige. (PP Schwaben Süd/West)