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Totes Baby in Schleswig-Holstein: Polizei findet in Gnutz im Garten verscharrte Baby-Leiche

Schleswig-Holstein

Polizei findet verscharrte Baby-Leiche im Garten dieses Wohnhauses! Das ist bekannt

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    Hier im Garten dieses Hauses in Gnutz in Schleswig-Holstein wurde das tote Baby gefunden.
    Hier im Garten dieses Hauses in Gnutz in Schleswig-Holstein wurde das tote Baby gefunden. Foto: picture alliance/dpa | Markus Scholz

    Es begann mit einem Notruf. Am Mittwoch, um 00:15 Uhr, meldete sich jemand aus dem familiären Umfeld einer Mutter, die in Gnutz in Schleswig-Holstein lebt. Eine Streife fuhr daraufhin laut Polizei zu dem Wohnhaus der Frau. Dort machten die Ermittler den grauenhaften Fund. 

    Totes Baby vergraben in Garten von Haus in Gnutz in Schleswig-Holstein gefunden

    Verscharrt im Garten des Hauses lag die Leiche des Babys. Der Säugling war erst sechs Monate alt gewesen. Einsatzkräfte sperrten den Fundort vor Ort mit Flatterband ab. Der Leichnam wurde laut Polizei umgehend in die Rechtsmedizin in Kiel gebracht, dort stellte sich am Mittwochnachmittag heraus, dass das Baby eines natürlichen Todes verstorben war.

    Oberstaatsanwalt: Kein Gewaltverbrechen

    Es lag kein Gewaltverbrechen zugrunde, sagte der Kieler Oberstaatsanwalt Axel Bieler laut der dpa. Das gehe aus dem vorläufigen Obduktionsergebnis der Rechtsmedizin hervor. "Die genaue Todesursache muss noch ermittelt werden", hieß es. 

    Totes Baby in Schleswig-Holstein - Wer hat es verscharrt?

    Noch sei unklar, wer das Kind nach dessen Tod verscharrt hatte. Es gebe aber Anhaltspunkte dafür, dass es die Kindsmutter getan haben könnte, sagte Bieler. Er konnte keine Angaben dazu machen, ob Ermittler die Frau bereits befragt haben. Nach Angaben der Polizei hat es in dem Fall nach dem Fund keine Festnahmen gegeben. "Wir ermitteln in alle Richtungen", sagte ein Polizeisprecher. 

    Bisher nicht klar, ob der Fall strafrechtlich behandelt wird

    Bislang sei laut Informationen der Deutschen Presse-Agentur nicht abzusehen, ob dieser Fall strafrechtlich geahndet werden wird. Es sei klar, dass sich Menschen nach einem Verlust in einer Ausnahmesituation befänden, sagte Bieler. Rein theoretisch könnte eine Störung der Totenruhe vorliegen. Für diesen Straftatbestand drohen laut Paragraf 168 Strafgesetzbuch eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

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