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Streit wegen Zensus 2022: Pforzener Bewohner (54) hält Erhebungsbeauftragten für Betrüger

Terminvereinbarung führt zu Missverständnis

Streit wegen Zensus 2022: Pforzener Bewohner (54) hält Erhebungsbeauftragten für Betrüger

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    Am Samstag kam es wegen eines Missverständnisses zu einem Streit zwischen einem Mitarbeiter des Bayerischen Bundesamtes für Statistik und einem 54-jährigen Bewohner. Anscheinend hielt der Mann den Mitarbeiter für einen Betrüger und verwies ihn vom Grundstück. (Symbolbild)
    Am Samstag kam es wegen eines Missverständnisses zu einem Streit zwischen einem Mitarbeiter des Bayerischen Bundesamtes für Statistik und einem 54-jährigen Bewohner. Anscheinend hielt der Mann den Mitarbeiter für einen Betrüger und verwies ihn vom Grundstück. (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa | Daniel Karmann

    Am Samstagabend ist es in Pforzen zu einem Streit zwischen einem Erhebungsbeauftragten des Zensus 2022 und einem älteren Bewohner gekommen. Der ehrenamtliche Mitarbeiter des Bayerischen Landesamtes für Statistik hatte bei dem 54-jährigen geklingelt, um einen Termin zur Zensusbefragung zu vereinbaren.

    Missverständnis

    Der 54-Jährige verwies ihn daraufhin erbost vom Grundstück. Die Polizei geht von einem Missverständnis aus, der Mann ging wohl davon aus, dass es sich bei dem Mitarbeiter um einen Betrüger handelte. 

    Infos zur Zensusbefragung

    Die Polizei Kaufbeuren informiert an dieser Stelle, daß ab Montag, dem 16. Mai 2022 in Deutschland, bzw. ganz Europa tatsächlich eine Zensuserhebung stattfindet. Hierzu werden in Bayern ca. 18 % der Bevölkerung für Befragungen ausgewählt und kontaktiert. Bereits ab dem 02. Mai sind bis zu 20.000 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte im Einsatz, um die Anschriften, an denen Befragungen stattfinden sollen, zu begehen und um den Auskunftspflichtigen Terminankündigungen für die Befragung zuzustellen.

    Wichtige Hinweise zur Befragung

    Ziel der Zensusbefragung ist neben der Feststellung der Einwohnerzahlen der Kommunen auch eine Inventur des Gebäude- und Wohnungsbestandes. Für die Befragten besteht dabei eine Auskunftspflicht. Um vor Trittbrettfahrern, bzw. Betrügern zu schützen, weißen sich die Erhebungsbeauftragten unaufgefordert mit einem offiziellen Ausweisdokument aus. Außerdem müssen die Erhebungsbeauftragen nicht in die Wohnung gelassen werden. Sensible Daten wie beispielsweise zum persönlichen Einkommen, zur Religionszugehörigkeit, zu Ausweisdokumenten, Bankinformationen, Passwörter werden von den Beauftragten grundsätzlich nicht erhoben.

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