In den vergangenen Wochen konnte die Polizei im Bereich der Endhaltestelle Königsbrunn in beide Fahrtrichtungen mehrfach Jugendliche feststellen, die von außen an das hintere Ende der Straßenbahn Linie 3 springen, sich mit den bloßen Händen festhalten und eine oder mehrere Stationen ohne jegliche Sicherung mitfahren. Dieses "Straßenbahnsurfen" wird oftmals von anderen Beteiligten vom Bahnsteig aus, aber auf aus dem Inneren der Straßenbahn gefilmt.
Geld- oder Freiheitsstrafe
Die Polizei Bobingen ermittelt in allen Fällen wegen des Anfangsverdachts einer Straftat gemäß § 315 StGB, gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr. Es wird davon ausgegangen, dass der "Surfer" eine Gefährdung anderer Personen, beispielhaft durch eine eingeleitete Vollbremsung, billigend in Kauf nimmt. Dies kann im Falle einer Verurteilung eine Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren nach sich ziehen.
"Mitsurfen" wird strafrechtlich verfolgt
Darüber hinaus ergibt sich durch das "Mitsurfen" eine nicht unerhebliche Eigengefährdung der Jugendlichen. So konnte bereits ein Video gesichert werden, das den Sturz eines jungen Mannes von der fahrenden Straßenbahn zeigt. Er fiel hierbei unkontrolliert in das gegenüberliegende Gleis und hatte Glück, dass zu diesem Zeitpunkt keine entgegenkommende Straßenbahn fuhr. Die Polizei rät von der Durchführung solcher "Mutproben" zum eigenen Schutz und den Schutz anderer Fahrgäste eindringlich ab. Darüber hinaus werden derartige Straftaten von der Polizei konsequent verfolgt.
Tödlicher Unfall in Magdeburg
Am Donnerstagabend ist ein Mann beim "Mitsurfen" ums Leben gekommen. Er hatte sich zwischen zwei Wagons auf die Kupplung gestellt. Dort soll er laut mehreren Medienberichten abgerutscht sein und wurde von der Straßenbahn überrollt. Er starb noch an der Unfallstelle.