Die Polizei hat am Sonntagmorgen zwei Männer beim Schwarzfischen an der Iller erwischt. Ein Angler mit dem notwendigen Berechtigungsschein hatte die beiden Männer an der Iller bei Kronburg entdeckt. Bei der Kontrolle der beiden Männer stellten die Beamten fest, dass sie keinerlei Berechtigung zum Fischen besaßen. Die beiden Männer im Alter von 59 und 60 Jahren erwartet jetzt eine Anzeige wegen Fischwilderei.
Angeln meist nur mit Fischereischein und Berechtigungskarte erlaubt
Zum Angeln benötigt man an den Gewässern in Bayern üblicherweise einen Angelschein als Nachweis der entsprechenden Sachkunde und eine Berechtigung des jeweiligen Pächters, bzw. Besitzers des Fischgewässers. Die sogenanntenBerechtigungsscheine für einzelne Gewässersind beispielsweise in Angelmärkten oder anderen Ausgabestellen erhältlich. Aus diesen Einnahmen wird dann wiederum der Besatz mit weiteren Fischen bezahlt. Häufig wird aus den Geldern auch die Pflege der Gewässer, bzw. Wiederansiedlungs- oder Renaturierungsmaßnahmen finanziert.