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Schwangere Frau im Auto eingeklemmt: Mehrere Verletzte nach Vorfahrtsverstoß in Mindelheim

Passant filmt Unfallstelle

Schwangere Frau im Auto eingeklemmt: Mehrere Verletzte nach Vorfahrtsverstoß in Mindelheim

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    Bei einem Unfall in Mindelheim sind mehrere Menschen verletzt worden. Ein Autofahrer war über eine Kreuzung gefahren, ohne die Vorfahrtsregeln zu beachten. Bei dem Unfall wurde die hochschwangere Beifahrerin des Unfallverursachers eingeklemmt. (Symbolbild)
    Bei einem Unfall in Mindelheim sind mehrere Menschen verletzt worden. Ein Autofahrer war über eine Kreuzung gefahren, ohne die Vorfahrtsregeln zu beachten. Bei dem Unfall wurde die hochschwangere Beifahrerin des Unfallverursachers eingeklemmt. (Symbolbild) Foto: Ralf Lienert

    Am Donnerstagnachmittag sind mehrere Menschen bei einem Unfall in Mindelheim verletzt worden. Darunter auch eine hochschwangere Frau, die in ihrem Wagen eingeklemmt wurde. Zu dem Unfall kam es, weil ein Autofahrer beim Überqueren der Kreuzung auf der Landsberger Straße die Vorfahrtsregeln missachtete. 

    Kollision mit zwei Autos

    Der Autofahrer krachte zunächst mit einem von rechts kommenden Kleintransporter. Anschließend stieß er noch mit einem entgegenkommenden Kleinbus zusammen. Die hochschwangere Beifahrerin des Unfallverursachers wurde in dem Wagen eingeklemmt. Mindestens fünf Menschen wurden bei dem Unfall verletzt. 

    Feuerwehr befreit Schwangere aus Fahrzeug

    Der Unfall löste einen Großeinsatz aus. Mehrere Rettungswagen und vier Feuerwehr-Fahrzeuge waren vor Ort. Die Freiwillige Feuerwehr musste am Auto des Unfallverursachers die gesamte Beifahrerseite aufschneiden, um die schwangere Frau zu befreien. Sie wurde sofort vom Notarzt behandelt. Die übrigen fünf Verletzten wurden in umliegende Krankenhäuser gebracht. Die Polizei schätzt den Gesamtschaden auf knapp 14.500 Euro. Die Polizei musste die Landsberger Straße für rund zwei Stunden sperren. 

    Unfallaufnahme gefilmt

    Während der Unfallaufnahme hatte ein Passant Videoaufnahmen gemacht. Die Polizei stellte die Personalien fest und sichtete die Aufnahmen. Da es sich um Übersichtaufnahmen handelte, konnte kein Verdacht der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs oder der Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen begründet werden. Die Polizei warnt dennoch vor der Dokumentation von Unfallgeschehen, da sowohl Aufnahmen von verletzten Personen als auch das Verbreiten in der Regel strafbar sind.

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