Bei der Polizei Mindelheim gingen seit Schuljahresbeginn mehrere Mitteilungen von verschiedenen Schulen ein. Schülerinnen und Schüler filmten im Unterricht und verbreiteten die Videos dann über Chats. Wie die Polizei berichtet, ist bereits das Aufnehmen des Unterrichts und das Filmen von Mitschülerinnen und Mitschülern sowie Lehrkräften verboten. Werden diese Aufnahmen, auch einfache Fotos, ohne Zustimmung der abgebildeten Personen weiter versandt, stellt dies eine weitere Straftat dar. Diese Taten werden strafrechtlich verfolgt und zur Anzeige gebracht. Betroffene Personen können Schadenersatz einfordern. Kinder sind bereits ab dem 7. Lebensjahr dafür verantwortlich. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Straftat