Seniorin verliert beinahe 35.000 Euro: Schockanruf in Krumbach: Bankmitarbeiter verhindert Betrug

19. Mai 2023 13:36 Uhr von all-in.de
In Krumbach hat ein aufmerksamer Bankangestellter einen Betrug verhindert. Eine Seniorin wollte nach einem Schockanruf 35.000 Euro für eine angebliche Kaution abheben. Der Mitarbeiter erkannte die Betrugsmasche und verweigerte die Auszahlung. (Symbolbild)
In Krumbach hat ein aufmerksamer Bankangestellter einen Betrug verhindert. Eine Seniorin wollte nach einem Schockanruf 35.000 Euro für eine angebliche Kaution abheben. Der Mitarbeiter erkannte die Betrugsmasche und verweigerte die Auszahlung. (Symbolbild)
Anja Lachenmayer

Ein aufmerksamer Bankmitarbeiter in Krumbach hat am Dienstag verhindert, dass eine Seniorin 35.000 Euro an Betrüger übergab. Die 76-Jährige war beinahe auf einen Schockanruf hereingefallen.

Die Frau hatte einen Anruf von einem angeblichen Staatsanwalt erhalten. Der Betrüger konnte durch geschickte Gesprächsführung die Namen ihrer Kinder herausfinden und machte der Frau weis, dass ihr Sohn einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hatte. Um eine Gefängnisstrafe zu verhindern, sollte die Seniorin eine Kaution in Höhe von 35.000 Euro zahlen. 

Bankangestellter verweigert Auszahlung

Der Anrufer baute einen so starken Druck auf, dass die 76-Jährige die Geschichte glaubte und zu ihrer Bank ging um das Geld abzuheben. Der Bankmitarbeiter verweigerte jedoch die Auszahlung des Geldbetrags, obwohl die Kundin darauf bestand. Sie behauptete,das Geld für den Hauskauf ihrer Tochter zu brauchen. 

Polizei warnt vor Betrugsmasche

Erst als die Frau ihre Familie kontaktierte, erkannte sie den Betrug. Die Polizei warnt immer wieder vor diesen Betrugsmaschen. Ein Ehepaar aus Sonthofen ist vor kurzem Opfer einer solchen Masche geworden. Die Polizei Krumbach bittet darum, dass diese Masche in der Familie angesprochen werden soll. Vor allem ältere Familienmitglieder müssen über diese Betrugsform informiert werden. Die Polizei erinnert auch daran, dass eine Übergabe von Geld oder anderen Wertgegenständen an Polizei- oder Justizbeamte nicht üblich ist.