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Schneeballsystem in Kempten aufgeflogen: Informationen für Betroffene

Betrug

Schneeballsystem in Kempten aufgeflogen: Informationen für Betroffene

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    Schneeballsystem in Kempten aufgeflogen: Informationen für Betroffene
    Schneeballsystem in Kempten aufgeflogen: Informationen für Betroffene Foto: Matthias Becker

    Das Ende eine Schneeballsystems das über Online Marketing innerhalb kurzer Zeit hohe Gewinne versprach, führt bei den Geschädigten derzeit zu vielen offenen Fragen.

    Da der Sachverhalt hierdurch zwischenzeitlich bei vielen Geschädigten bekannt geworden ist, laufen seit Freitag Nachmittag vermehrt Anfragen von Betrugsopfern aus ganz Deutschland und dem Europäischen Ausland bei der Polizei auf. Aus diesem Grund werden nachfolgende Informationen zu den weiteren Abläufen bekannt gegeben.

    Ablauf Strafverfahren

    Nachdem aufgrund der bisherigen Erkenntnisse eine bis zu fünfstellige Zahl von Geschädigten bei einem Schaden im zweistelligen Millionenbereich zu befürchten ist, wurde festgelegt, dass nur Geschädigte mit einer Schadenssumme von über 5.000 Euro durch die Polizei schriftlich kontaktiert werden. Diese Personen werden gebeten, den Anhörungsbogen, den sie in den nächsten Wochen erhalten werden, zu beantworten und zurückzusenden.

    Bei Personen, bei denen der Schaden diese Summe unterschreiten, reichen die Erkenntnisse, die aus der sichergestellten Datenbank gewonnen werden können, für das Verfahren aus. Für das Strafverfahren ist es nicht erforderlich aktive Schritte wie eine eigeninitiative Anzeigenerstattung vorzunehmen!

    Ablauf Zivilverfahren

    Für die Regulierung der durch das Schnellballsystem entstandenen finanziellen Schäden bei den Anlegern ist nicht die Polizei zuständig. Da für die Firma ein Insolvenzverfahren eingeleitet ist, wird in Kürze durch das zuständige Insolvenzgericht ein endgültiger Insolvenzverwalter bestimmt werden.

    Informationen zu dem Verfahren/Verwalter können voraussichtlich in den nächsten Tagen erfragt werden unter: www.insolvenzbekanntmachungen.de

    Ansprüche zur zivilrechtlichen Schadensregulierung müssen von den Geschädigten selbst an die dort genannte Person (Verfahrensbevollmächtigter/Insolvenzverwalter) gestellt werden. Eine Einschaltung eines Rechtsanwaltes zur Unterstützung der Anspruchstellung bleibt den Betroffenen selbst überlassen. Seitens der Polizei darf hierzu auch keine weitergehende Rechtsberatung erteilt werden.

    Wichtiger Hinweis

    Der Umstand, dass Geschädigte mit niedrigeren Schadenssummen keinen Anhörungsbogen durch die Polizei erhalten, hat keine Auswirkung auf das Zivilverfahren/mögliche Entschädigungen.

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