Polizeibeamter verletzt: Polizisten ins Gesicht geschlagen: 17-Jähriger randaliert in Neu-Ulm

7. Oktober 2023 12:09 Uhr von Redaktion all-in.de
In Neu-Ulm hat ein Jugendlicher einen Polzisten angegriffen und verletzt. Der 17-Jährige hatte stark betrunken auf der Polizeiwache randaliert. (Symbolbild)
In Neu-Ulm hat ein Jugendlicher einen Polzisten angegriffen und verletzt. Der 17-Jährige hatte stark betrunken auf der Polizeiwache randaliert. (Symbolbild)
Franz P. Sauerteig auf Pixabay

In Neu-Ulm hat es die Polizei mit einem Jugendlichen außer Rand und Band zu tun bekommen. Der 17-Jährige hatte sich betrunken mit Polizeibeamten angelegt und war auf die Wache gebracht worden. Dort griff er nicht nur seine eigene Mutter an, er schlug auch einem Polizeibeamten ins Gesicht

Am Freitag kurz vor Mitternacht beschwerten sich Zeugen über lärmende und randalierende Jugendliche im Bereich der Caponniere in Neu-Ulm. Bei einer durch mehrere Streifenbesatzungen der Polizeiinspektion Neu-Ulm durchgeführten Kontrolle einer Personengruppe, verhielt sich ein stark alkoholisierter 17-jähriger durchgehend verbal aggressiv und uneinsichtig. Außerdem kam er der mehrfachen Aufforderung eines Platzverweises nicht nach, weshalb die Beamten ihn letztlich in Gewahrsam nehmen mussten.  

Randale auf der Polizeiwache

Auf der Polizeidienststelle sollte er einem Erziehungsberechtigten übergeben werden. Der Polizeimeldung zufolge verhielt sich der Heranwachsende dabei allerdings noch aggressiver und ging sogar seine Mutter körperlich an. Polizisten mussten den 17-Jährigen schließlich fixieren.

Verletzter Polizist kann Dienst nicht fortsetzen

Dabei leistete der junge Mann extremen Widerstand und schlug einem 26-jährigen Polizeibeamten mit der Faust ins Gesicht, wodurch dieser im Bereich des Auges verletzt wurde. Der Polizeibeamte begab sich zur weiteren Behandlung in ein Ulmer Krankenhaus und konnte seinen Dienst danach nicht fortführen. Die Mutter wurde bei dem Zwischenfall nicht verletzt. Den 17-jährigen erwartet nun ein Strafverfahren wegen mehrerer Delikte nach dem StGB.