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Polizei zeigt Wildcamper in Schwangau an

Wildcampen verboten

Polizei zeigt Wildcamper in Schwangau an

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    Das Wildcampen ist in Landschaftschutzgebieten nicht erlaubt (Polizeisymbolbild).
    Das Wildcampen ist in Landschaftschutzgebieten nicht erlaubt (Polizeisymbolbild). Foto: Lisa Hauger

    Die Polizei Füssen musste in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch wiederholt einige Camper, die im Landschaftsschutzgebiet ihr Nachtlager aufstellten, anzeigen. Im Bereich Schwangau/Brunnen ist am Parkplatz Mühlberger Ach in der Nacht das Parken/Campieren verboten. Ebenso ist auf dem vermeintlichen Parkplatz (der tatsächlich jedoch kein Parkplatz ist) vor dem Hergatsriedersee bei Lachen das Parken aufgrund des dortigen Landschaftsschutzgebietes verboten. Die Polizei hat zusammen mit der Naturschutzbehörde und den örtlichen Gemeinden die Beschilderung an den Ausflugsorten nachgebessert, um auf das verbotene Parken/Campieren deutlich hinzuweisen. Die Polizei bittet in diesem Zusammenhang, die Beschilderung zu beachten und in den Schutzgebieten nur dort zu parken, wo dies mittels Beschilderung eindeutig erlaubt ist.

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