Beamte des Gefahrenguttrupps nahmen am Mittwoch auf dem Parkplatz Burgacker-Süd den Schwerlastverkehr unter die Lupe. Bei einem polnischen Kleintransporter wurden sie schließlich fündig. Der 45-jährige ukrainische Fahrer transportierte eine Lithium-Ionen-Batterie mit einem Gewicht von 437 Kilogramm. Er hatte dafür aber keine schriftlichen Weisungen dabei, wie es im Gefahrgutbeförderungsgesetz vorgeschrieben ist. Auch ein selbststehendes Warnzeichen, das er hätte dabei haben müssen, fehlte.
Fahrer, Beförderer und Verladefirma werden angezeigt
So erhalten nun der Fahrer, der polnische Beförderer und die Verladefirma mit Sitz in der Schweiz je eine Anzeige, welche die Beamten an das Bundesamt für Mobilität und Logistik (BALM) weiterleiten. Vom Lenker und von den beiden Firmen behielten sie jeweils eine Sicherheitsleistung im dreistelligen Bereich ein.
Kontrollgerät nicht dabei
Auch der Fahrer eines bulgarischen Gespanns hatte sich nicht ans Gesetz gehalten. Als die Polizisten seinen Kleintransporter samt Anhänger, auf dem ein Auto geladen war, in Augenschein nahmen, stellten sie fest, dass es das Gespann auf ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen brachte. Dafür hätte der 44-jährige Unternehmer gemäß den Vorschriften im Fahrpersonalgesetz jedoch ein digitales Kontrollgerät benötigt. Die Beamten ordneten deshalb gegen den Mann eine Sicherheitsleistung im niedrigen vierstelligen Bereich an, wovon der 44-Jährige jedoch nur etwa die Hälfte vor Ort bezahlen konnte.
Am Kontrollgerät nicht angemeldet
Als die Beamten die digitalen Daten eines türkischen Sattelzuges auslasen, stellten sie fest, dass das türkische Unternehmen am Kontrollgerät nicht angemeldet war. Damit der 49-Fahrer weiterfahren durfte, musste er einen niedrigen dreistelligen Betrag bezahlen. Die türkische Firma muss außerdem mit einer Anzeige rechnen.