Papiere, Warnzeichen und Kontrollgeräte fehlen: Polizei stellt bei Holzgünz mehrere Verstöße beim Schwerlastverkehr fest

16. März 2023 14:39 Uhr von Redaktion all-in.de
Den Schwerlastverkehr haben Beamte des Gefahrenguttrupps jetzt bei Holzgünz näher unter die Lupe genommen. (Symbolfoto)
picture alliance/dpa | Jonas Güttler

Mehrere Verstöße hat die Polizei am Mittwoch festgestellt, als sie auf der A96 bei Holzgünz den Schwerlastverkehr kontrollierte. Nicht nur Warnzeichen und nötige Papiere fehlten, sondern auch Kontrollgeräte.

Beamte des Gefahrenguttrupps nahmen am Mittwoch auf dem Parkplatz Burgacker-Süd den Schwerlastverkehr unter die Lupe. Bei einem polnischen Kleintransporter wurden sie schließlich fündig. Der 45-jährige ukrainische Fahrer transportierte eine Lithium-Ionen-Batterie mit einem Gewicht von 437 Kilogramm. Er hatte dafür aber keine schriftlichen Weisungen dabei, wie es im Gefahrgutbeförderungsgesetz vorgeschrieben ist. Auch ein selbststehendes Warnzeichen, das er hätte dabei haben müssen, fehlte.

Fahrer, Beförderer und Verladefirma werden angezeigt

So erhalten nun der Fahrer, der polnische Beförderer und die Verladefirma mit Sitz in der Schweiz je eine Anzeige, welche die Beamten an das Bundesamt für Mobilität und Logistik (BALM) weiterleiten. Vom Lenker und von den beiden Firmen behielten sie jeweils eine Sicherheitsleistung im dreistelligen Bereich ein.

Kontrollgerät nicht dabei

Auch der Fahrer eines bulgarischen Gespanns hatte sich nicht ans Gesetz gehalten. Als die Polizisten seinen Kleintransporter samt Anhänger, auf dem ein Auto geladen war, in Augenschein nahmen, stellten sie fest, dass es das Gespann auf ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen brachte. Dafür hätte der  44-jährige Unternehmer gemäß den Vorschriften im Fahrpersonalgesetz jedoch ein digitales Kontrollgerät benötigt. Die Beamten ordneten deshalb gegen den Mann eine Sicherheitsleistung im niedrigen vierstelligen Bereich an, wovon der 44-Jährige jedoch nur etwa die Hälfte vor Ort bezahlen konnte.

Am Kontrollgerät nicht angemeldet

Als die Beamten die digitalen Daten eines türkischen Sattelzuges auslasen, stellten sie fest, dass das türkische Unternehmen am Kontrollgerät nicht angemeldet war. Damit der 49-Fahrer weiterfahren durfte, musste er einen niedrigen dreistelligen Betrag bezahlen. Die türkische Firma muss außerdem mit einer Anzeige rechnen. 

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