Am Morgen des 22.02.18 wurden im Rahmen von einer Wohnungsdurchsuchung bei einem 16-jährigen Schüler ca. zweieinhalb Gramm Marihuana aufgefunden und sichergestellt.
Der Schüler wurde daraufhin erkennungsdienstlich behandelt. Es erwartet ihn nun eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.