Der Polizei zufolge hatte der Geschädigte mehrere Artikel zum Verkauf in einem Kleinanzeigenportal eingestellt. Kaum waren die Inserate aufgegeben, meldeten sich schon die ersten Interessenten. Zur Bezahlung boten sie die "sicher Bezahlen-Funktion" an. Leider ließ sich der Mann darauf ein.
Käufer kann kein "sicher Bezahlen" anbieten
Nachdem der Verkäufer seine Kreditkartendaten eingegeben hatte, wurde diese mit rund 4.000 Euro belastet, anstatt sein Geld für die Waren zu erhalten. Die Polizei warnt: "Sicher Bezahlen" kann nur der Verkäufer nicht der Käufer anbieten.