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Oktoberfest 2023: Körperverletzungen auf der Wiesn - Mit Gabel und Korkenzieher

Oktoberfest 2023

Körperverletzungen auf der Wiesn - Mit Gabel und Korkenzieher aufeinander losgegangen

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    Auf dem Oktoberfest wurde am Montag ein Wiesnbesucher mit einem Korkenzieher, ein Anderer mit einer Gabel verletzt. (Symbolbild)
    Auf dem Oktoberfest wurde am Montag ein Wiesnbesucher mit einem Korkenzieher, ein Anderer mit einer Gabel verletzt. (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa | Sven Hoppe

    Prügelei auf dem Oktoberfest: Mit Korkenzieher auf Gesicht und Auge eingestochen

    Am Montag, (25.09.2023) gegen 22:30 Uhr, kam es laut Polizei zu der ersten gefährlichen Körperverletzung auf dem Oktoberfest. Zwei Brüder aus Großbritannien (22 und 25 Jahre) schlugen zusammen auf einen 25-jährigen am Boden liegenden Wiesnbesucher ein. Der 22-Jährige hatte dabei einem Korkenzieher in der Hand und schlug beziehungsweise stach damit auf die rechte Gesichtshälfte des 25-Jährigen ein. Der 25-Jährige erlitt durch die Schläge mehrere Verletzungen, darunter auch an einem Auge. Beamte der Wiesnwache nahmen die beiden britischen Wiesnbesucher fest. Sie wurden angezeigt und der Haftanstalt des Polizeipräsidiums München überstellt. Der 25-Jährige mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen wurde in ein Krankenhaus gebracht. Der Grund für die Auseinandersetzung ist bislang noch unbekannt.

     Streit auf der Wiesn: Gabel gegen Hinterkopf geworfen

    Ebenfalls am Montag, allerdings schon um etwa 21:30 Uhr, kam es in einem Festzelt des Oktoberfests aus bislang ungeklärten Gründen zu einer Auseinandersetzung zwischen einem 26-jährigen mit Wohnsitz im Landkreis Fürstenfeldbruck und einem 22-jährigen mit Wohnsitz im Landkreis Oberallgäu. Im Zuge der Streitigkeit wurden zunächst mehrere Maß Bier verschüttet. Anschließend warf der 26-Jährige eine Gabel gezielt auf den 22-Jährigen, wodurch dieser eine Wunde am Hinterkopf erlitt. Die Verletzung musste durch den Sanitätsdienst versorgt wurde. Der 26-Jährige wurde festgenommen, zur Wiesnwache gebracht und nach einer Anzeigenerstattung wegen gefährlicher Körperverletzung wieder entlassen. 

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