Landschaftsschutzgebiet: Naturschutzkontrollen am Forggensee: Wildcamper von der Polizei gestellt

18. Juni 2019 14:06 Uhr von Stephanie Eßer
Archivbild. Im Landschaftsschutzgebiet 'Forggensee und benachbarte Seen' ist es verboten zu zelten, Feuer zu machen oder Lärm zu verursachen.
Archivbild. Im Landschaftsschutzgebiet "Forggensee und benachbarte Seen" ist es verboten zu zelten, Feuer zu machen oder Lärm zu verursachen.
Harald Langer

Die Polizei hat in der Nacht von Montag auf Dienstag Naturschutzkontrollen in dem Landschaftsschutzgebiet "Forggensee und benachbarte Seen" durchgeführt. Mehrere Wildcamper mit Wohnmobilen oder Autos trafen die Beamten vor Ort an. Die Wildcamper mussten noch in der Nacht das unerlaubte Lager abbrechen, so die Polizei. Außerdem werden sie wegen Ordnungswidrigkeiten angezeigt. In Natur- und Landschaftsschutzgebieten ist es verboten zu zelten, Feuer zu machen oder Lärm zu verursachen, so die Polizei. Das gilt auch für Parkplätze oder öffentliche Verkehrsflächen. Ein Verstoß wird mit hohen Geldstrafen bestraft.