Die Polizei wies in einer Meldung auf Anrufer hin, die möglicherweise im Zusammenhang mit Vorbereitungshandlungen zu Wohnungseinbrüchen oder anderen kriminellen Maschen stehen. Derzeit findet jedoch eine Studie eines Forschungsinstitutes statt, die berechtigt telefonische Befragungen durchführt.
Eine Frau aus Kempten teilte der Polizei mit, dass sie einen Anruf von einem Ministerium erhielt und unter anderem zu ihren Einkommensverhältnissen und ihrem Wohnort befragt wurde. Eine Nummer des Anrufers war nicht bekannt. Ob dieser Anruf mit der Studie zur Erforschung der Mobilität in Deutschland steht, die alle fünf Jahre durchgeführt wird, ist nicht bekannt.
Nachdem zwischenzeitlich mehrere Mitteilungen über ähnliche Anrufe bei der Polizei eingegangen sind, konnte in einer Vielzahl der Fälle festgestellt werden, dass kein krimineller Hintergrund besteht. Vielmehr dient diese Umfrage, die unter anderem durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Auftrag gegeben wurde, als Grundlage für eine wissenschaftliche Untersuchung.
Die Anfragen zu dieser Studie verlaufen anonymisiert doch es wird bei jedem Anruf eine Festnetznummer angezeigt. Diese kann im Zweifel auch zurückgerufen werden. Nicht immer ist es sofort ersichtlich, ob es sich bei solchen Anrufen um kriminelles Ausspähen handelt oder sie einem berechtigten Zweck dienen.
Geben Sie am Telefon niemals Kontodaten heraus
Die Polizei weist daher daraufhin, dass seriöse Anrufer zurückgerufen werden können und sie den Zweck ihres Anrufes glaubhaft belegen. Hinterfragen Sie den Grund des Anrufes und notieren sich in jedem Fall die angezeigte Telefonnummer. Sensible Kontodaten sind in keinem Fall telefonisch bekannt zu geben.