Junger Mann (27) beantrag Asyl: Mutmaßliche Schleusung - Zoll stoppt italienischen LKW auf A7 bei Fellheim

23. Februar 2023 13:52 Uhr von Redaktion all-in.de
Der Zoll hat am Mittwochabend einen italienischen LKW gestoppt. (Symbolbild)
picture alliance/dpa | Jonas Güttler

Auf einem Autobahnparkplatz an der A7 bei Fellheim hat der Zoll am Mittwochabend einen italienischen Sattelzug gestoppt. Nur zwei der drei Personen an Bord hatten Ausweispapiere dabei. Der Dritte, ein 27-jähriger Inder, konnte sich nicht ausweisen und beantragte direkt Asyl.

Mutmaßliche Schleusung

Im Führerhaus befanden sich laut Polizei insgesamt drei Personen, allesamt indische Staatsangehörige. Das Fahrzeug war im Zweifahrerbetrieb unterwegs und fuhr von Österreich aus nach Deutschland ein. Dabei nahmen die beiden 55- und 57-jährigen in Italien wohnhaften Fahrer einen 27-jährigen Landsmann ins Bundesgebiet mit. Aufgrund der augenscheinlich ausländerrechtlich vorliegenden Straftaten informierten die Zollbeamten die Autobahnpolizei Memmingen, welche die weitere Sachbehandlung übernahm.

Junger Inder beantragt Asyl

Nachdem die Polizeibeamten herausfanden, dass der 27-jährige Inder, der keinerlei Ausweispapiere mitführte, nirgendwo registriert war und angab, Asyl beantragen zu wollen, verwiesen sie ihn nach Abschluss der Maßnahmen ins Ankerzentrum nach München. Um die beiden mutmaßlichen Schleuser kümmerten sich parallel dazu Beamte der Kriminalpolizei Memmingen. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft behielten die Beamten von den beiden Fahrern eine Sicherheitsleistung in Höhe eines drei- bzw. vierstelligen Betrages ein.

Mehrere Straftaten

Weil die Kontrolleure bei der Auswertung des digitalen Kontrollgeräts zudem feststellten, dass der 57-jährige Fahrer, der gleichzeitig Inhaber des italienischen Transportunternehmens ist, noch nie einen Datendownload durchgeführt hatte, musste er für den fahrpersonalrechtlichen Verstoß zusätzlich noch eine Sicherheitsleistung in Höhe eines hohen dreistelligen Betrages begleichen. Der 27-jährige Mitfahrer muss sich nun wegen illegaler Einreise und illegalen Aufenthalts und die beiden 55- und 57-jährigen LKW-Fahrer wegen Beihilfe zur illegalen Einreise strafrechtlich verantworten.