Razzia im Ostallgäu: Mitglied beim IS? - Polizei durchsucht Wohnung von Syrer in Marktoberdorf

18. Oktober 2023 10:55 Uhr von dpa
Die Wohnung eines 34-jährigen Syrers hat die Polizei in Marktoberdorf durchsucht. Der Mann steht im Verdacht Mitglied der Terrororganisation IS zu sein. (Symbolfoto)
picture alliance/dpa | Karl-Josef Hildenbrand

Die Polizei hat die Wohnung eines 34-jährigen Syrers in Marktoberdorf durchsucht. Der Mann wird verdächtigt Mitglied der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) zu sein.

Die Generalstaatsanwaltschaft München ließ die Wohnung eines 34-jährigen Syrers in Marktoberdorf durchsuchen. Der Mann wird verdächtigt, Mitglied der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) zu sein. Er soll dort organisatorische Tätigkeiten übernommen haben, aber auch an Durchsuchungen und Festnahmen beteiligt gewesen sein, teilte die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus am Mittwoch mit. "Anhaltspunkte für eine unmittelbare Beteiligung an Tötungshandlungen bestehen derzeit nicht."

Syrer soll vor Einreise nach Deutschland beim IS mitgewirkt haben

Hinweise eines Zeugen deuteten darauf hin, dass der Beschuldigte vor seiner Einreise in die Bundesrepublik im Jahr 2015 bei der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" in Syrien mitgewirkt habe, hieß es. Bei der Durchsuchung am Mittwochmorgen im Landkreis Ostallgäu suchten die Ermittler deshalb nach Beweismitteln, die den Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland weiter stützen können.

"Terroristen und deren Unterstützer werden von uns mit allen rechtlichen Möglichkeiten nachhaltig und effizient verfolgt", betonte Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle. "Es ist unerlässlich, jedem Verdacht nachzugehen und kriminelle Strukturen aufzudecken."

Handlungen des IS können auch in Deutschland bestraft werden

Beim "Islamischen Staat" handelt es sich laut Generalstaatsanwaltschaft München aus juristischer Sicht um eine ausländische Vereinigung, deren Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, Morde beziehungsweise Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu begehen. Damit können auch Handlungen, die nicht deutsche Staatsangehörige im Ausland begehen, in Deutschland bestraft werden, falls Deutsche durch die Aktionen der Terrororganisation verletzt oder getötet wurden.

Für Mitglieder solcher Terrororganisationen ist eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vorgesehen.