Die Polizei stieß am späten Montagnachmittag am Ufer der Mindel auf den 63-Jährigen, der eine selbstgefertigte und fangfähige Angelkonstruktion in das Gewässer gehängt hatte. Weil der Mann aber keine Berechtigung zum legalen Fischfang vorweisen konnte, erwartet ihn jetzt ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Fischwilderei.
Die Polizei stellte die Angel sicher. Die Beute des 63-Jährigen konnten die Beamten allerdings nicht einkassieren, weil der Mann noch nichts gefangen hatte.