Bundespolizei kontrolliert Bus bei Lindau: Mit Haftbefehl gesuchter Libyer (37) will mit Drogen im Gepäck erneut unerlaubt einreisen

17. Januar 2023 14:08 Uhr von Redaktion all-in.de
Die Bundespolizei hat bei der Kontrolle eines Busses bei Lindau einen Mann festgestellt, der trotz bereits unerlaubtem Aufenthalts und einem Haftbefehl erneut in Deutschland einreisen wollte.
Die Bundespolizei hat bei der Kontrolle eines Busses bei Lindau einen Mann festgestellt, der trotz bereits unerlaubtem Aufenthalts und einem Haftbefehl erneut in Deutschland einreisen wollte.
Bundespolizei

Die Bundespolizei hat einem 37-jährigen Migranten bei einer Buskontrolle am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) bei Lindau am Sonntag die Einreise nach Deutschland verweigert. Der Migrant hatte sich laut Polizei nämlich schon vorher länger unerlaubt in Deutschland aufgehalten. Wie sich jedoch herausstellte, war das nicht das erste Vergehen des Mannes. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz vor. Und zu allem Überfluss hatte der Mann auch noch eine kleine Menge Drogen dabei.

Mann wollte trotz unerlaubtem langfristigem Aufenthalt erneut einreisen

Die Lindauer Bundespolizisten hatten am frühen Sonntagmorgen einen Fernbus, der von Turin nach Nürnberg unterwegs war, unter die Lupe genommen. Bei der Kontrolle der Insassen stießen sie auf einen 37-jährigen Libyer. Der Reisende konnte sich mit seinem gültigen libyschen Reisepass und italienischem Aufenthaltstitel ausweisen. Mit diesen Dokumenten wäre es dem Mann auch erlaubt gewesen, 90 Tage für touristische Zwecke nach Deutschland zu reisen. Allerdings recherchierten die Bundespolizisten, dass der 37-Jährige schon seit März 2022 mit Wohnsitz in Berlin gemeldet ist. Auch davor hatte der Mann sich wohl schon langfristig und wiederkehrend in Deutschland aufgehalten, nachdem sein Asylantrag im Jahr 2018 abgelehnt worden war. Nun wollte er für mindestens drei Monate wieder nach Berlin reisen. Der 37-Jährige selbst gab an, dass er bei einem Freund wohnen würde. Von diesem erhalte er auch Geld für seine Unterstützungsleistungen. Wie die Polizei mitteilt, lag in diesem Fall, wegen der Dauer des Aufenthalts und auch wegen der bezahlten Beschäftigung kein touristischer Aufenthaltszweck mehr vor. 

Haftbefehl wegen unerlaubten Aufenthaltes lag bereits vor

Davon abgesehen stellten die Polizisten bei einer Fahndungsüberprüfung fest, dass gegen den Libyer ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Görlitz vorlag. Der Mann war bereits im Juli 2020 vom Amtsgericht Zittau wegen unerlaubten Aufenthaltes zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von fast 500 Euro verurteilt worden. Der 37-Jährige musste den geforderten Betrag nun bezahlen. Nur so konnte er eine Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.

Haschisch gefunden

Das war jedoch noch nicht alles an Verstößen, denen sich der Mann schuldig machte. Die Bundespolizisten fanden bei der Durchsuchung seiner Sachen noch etwa zwei Gramm Haschisch und einen sogenannten Grinder zum Zerkleinern von Marihuana. 

Mann erhält Anzeigen darf nicht einreisen

Am Ende erhielt der Mann mehrere Anzeigen: Die Bundespolizisten zeigten den Libyer wegen versuchter unerlaubter Einreise, unerlaubten Aufenthaltes und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz an. Die Beamten informierten außerdem die für den Migranten zuständige Ausländerbehörde. Der 37-Jährige durfte im Anschluss nicht nach Deutschland einreisen. Er wurde zurück nach Österreich verwiesen. Die Bearbeitung des Betäubungsmitteldeliktes wird im Nachhinein an den zuständigen Zoll übergeben.