Da dürfte die Polizei in Burgau nicht schlecht gestaunt haben - und zwar in doppelter Hinsicht. Am Dienstagabend gab ein ehrlicher Finder einen Geldbeutel bei der Polizei Burgau ab, den er zuvor in der Konzenberger Straße in Burgau gefunden hatte. Als die Beamten den Geldbeutel öffneten, um nach Hinweisen zum Besitzer zu suchen, fanden sie neben diversen Dokumenten auch ein Tütchen mit weißem Pulver. Ein Test bestätigte den Verdacht: Es handelte sich um Kokain.
Besitzer von Geldbeutel mit Kokain kommt selbst zur Polizei nach Burgau
Die Polizisten mussten allerdings nicht lange nach dem Besitzer des Geldbeutels fahnden. Der kam von ganz allein zur Polizei. Gegen 20:00 Uhr betrat er die Wache und erkundigte sich nach seinem verlorenen Portemonnaie. Das bekam er zurück, allerdings ohne Kokain, dafür mit Strafanzeige. Denn er muss sich jetzt wegen unerlaubten Drogenbesitzes verantworten.
Welche Strafen drohen bei Drogenbesitz?
In Deutschland ist der Besitz von Drogen strafbar. Welche Strafe auf jemanden zukommt, der mit Drogen erwischt wird, hängt stark von der Menge der Droge und die Art der Droge ab. Normalerweise droht für unerlaubten Drogenbesitz eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Der Besitz von Drogen in nicht geringer Menge wird härter bestraft. Laut Gesetz kommt dann eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr in Frage. Und was als geringe Menge eingestuft wird, hängt von der jeweiligen Droge ab. Was viele außerdem nicht auf dem Schirm haben: Wer wegen Drogenbesitz verurteilt wird, dem kann auch die Fahrerlaubnis entzogen werden bzw. gehen ihn kann ein Fahrverbot verhängt werden. Das droht vor allem dann, wenn jemand mit Drogen am Steuer erwischt wird.
Für den Besitz einer geringen Menge Cannabis (Marihuana oder Haschisch) wird gegen einen "Ersttäter“ (in Bayern) in der Regel eine Geldstrafe von etwa einem bis anderthalb Netto-Monatsgehältern verhängt. Bei Besitz von Amphetamin und Kokain sind es hingegen schon zwei bis drei Netto-Monatsgehälter.