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Mann masturbiert vor Jugendlicher am Blausee in Wangen

Polizei sucht nach Zeugen

Mann masturbiert vor Jugendlicher am Blausee in Wangen

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    Seine Hosen heruntergelassen und vor einer Jugendlichen masturbiert hat am Samstag ein Unbekannter am Blausee in Wangen. (Symbolfoto)
    Seine Hosen heruntergelassen und vor einer Jugendlichen masturbiert hat am Samstag ein Unbekannter am Blausee in Wangen. (Symbolfoto) Foto: IMAGO / blickwinkel

    Der Vorfall ereignete sich am Samstag an einem kleinen Steg am Blausee in Wangen. Wie die Polizei berichtet, soll sich ein Mann gegenüber einem jugendlichen Mädchen anzüglich verhalten haben. Der Mann soll sich die Hose heruntergezogen und masturbiert haben, während er das Mädchen beobachtete. 

    Beschreibung des mutmaßlichen Exhibitionisten am Blausee in Wangen

    Der Teenager traute sich erst um Hilfe zu bitten, als der Mann davongegangen war. Sie beschrieb den Mann folgendermaßen: 

    • etwa 20 Jahre alt
    • rundes Gesicht
    • dunkles, lichtes Haar
    • schlank
    • südländisches Aussehen
    • er trug eine schwarze Badehose

    Die Kriminalpolizei Ravensburg ermittelt nun in dem Fall und bittet um Hinweise. Wer sachdienliche Angaben zu dem Fall machen kann, soll sich unter der Telefonnummer 07522/9840 bei den Beamten melden.

    Exhibitionist war am Samstag am Mindelsee in Mindelheim unterwegs

    Zu einem ganz ähnlichen Fall kam es am Samstag am Mindelsee in Mindelheim. Dort hatte sich ein Mann am Ufer splitterfasernackt ausgezogen. Als eine Frau auf ihn zu schwamm, führte er laut Polizei "sexuelle Handlungen" an sich selbst aus. Der Unbekannte hörte erst damit auf, als die Frau mit einer Anzeige drohte. Die Polizei ermittelt nun wegen exhibitionistischer Handlungen beziehungsweise Erregung öffentlichen Ärgernisses.

    Exhibitionistische Handlungen sind in Deutschland eine Straftat

    Erregung öffentlichen Ärgernisses ist in Deutschland eine Straftat. Nach dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt. Das Gericht kann die Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.

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