Im Ostallgäu haben Betrüger mit der Masche des angeblichen Gewinnversprechens einen Mann um einen fünfstelligen Betrag betrogen. Eine vermeintliche Glücksfee hatte ihm am Telefon einen sechsstelligen Gewinn zugesichert. Allerdings sollte er dafür Wertguthabenkarten kaufen.
Guthabenkarten als "Gewinnabsicherung"
Die Betrüger überzeugten den Mann, dass mit dem Kauf der Guthabenkarten nur so der Gewinn abgesichert und ausgezahlt werden kann. Der Polizeimeldung zufolge kaufte daraufhin das Opfer über einen längeren Zeitraum für einen mittleren fünfstelligen Betrag die Karten und gab die Codes telefonisch an die Betrüger weiter. Als die Forderungen zur Absicherung des Gewinns dann immer höher wurden, wandte sich der Mann an die Polizei Füssen. Die Beamten nahmen die Ermittlungen auf.
Schwierige Ermittlungen
Die Gutscheine wurden auf online-Shoppingplattformen eingelöst. Weil keine Authentifizierung zur Einlösung der nötig war, konnte der Täter völlig anonym im Internet die Karten einlösen. Laut Polizei lässt sich der Täter in den meisten Fällen wohl nicht ermitteln.
140 falsche Gewinnversprechen im Jahr 2022
Im Jahr 2022 wurden bei den Beamtinnen und Beamten im Polizeipräsidium 140 Taten zur Anzeige gebracht, bei denen den Geschädigten ein Gewinn versprochen und dann nicht ausbezahlt wurde. Von diesen 140 Taten verliefen 25 erfolgreich.
Seltene Masche, aber immer noch gefährlich
Die Masche wird jedoch allmählich von anderen Telefon-Betrugsmaschen verdrängt. Im Jahr 2018 konnten die Täter so noch 125.000 Euro erbeuten. Die Beutesumme ist in den folgenden Jahren immer stärker zurückgegangen. Im vergangenen Jahr wurden so nur noch 36.000 Euro erbeutet, der bisherige Tiefststand. Trotz der sinkender Zahlen macht der aktuelle Fall deutlich, dass auch die Arten von Betrügereien weiter stattfinden, die wenig im Fokus stehen oder von anderen Maschen überlagert werden.

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Wie gehen die Täter vor?
Die Masche der Betrüger ist oft gleich: Sie nehmen telefonisch oder per E-Mail mit ihren Opfern Kontakt und stellen ihnen hohe Summen, hochwertige Fahrzeuge oder andere Sachwerte in Aussicht. Allerdings könne der Gewinn nur nach Zahlung einer "Bearbeitungsgebühr" übergeben werden. Dabei werden meist ältere Menschen kontaktiert, die einen Eintrag im öffentlichen Telefonbuch haben. Die Betrüger sind in der Gesprächsführung geschult und wirken äußerst glaubhaft und professionell. In vielen Fällen geben sie an, im Auftrag von Notaren, Gerichten oder Rechtsanwälten zu handeln, um so das Opfer in falscher Sicherheit zu wiegen. Die geforderte Bearbeitungsgebühr im höheren vier- bis fünfstelligem Betrag wird beispielsweise als Abdeckung der Transport-, Versicherungskosten, Zoll-, Anwalts- oder Notargebühren begründet. So kann der Täter das Opfer zu klaren Zahlungsanweisungen auffordern. Anschließend schicken sie es direkt zur Bank oder in ein Geschäft, um Prepaid-, Gutschein- oder sonstige Wertkarten für Online-Shops zu kaufen. Das Opfer muss dann die Kartennummer an die Betrüger weitergeben. Bei den Opfern wird am Telefon oder Handy in den meisten Fällen eine Nummer eines wirklich existierenden Rechtsanwalts, Gerichts, der Staatsanwaltschaft, örtlichen Polizei oder einer Behörde angezeigt. Das sogenannte "Caller ID Spoofing" ist eine Methode, mit der Betrüger dem kontaktieren Opfer eine seriöse Telefonnummer vortäuschen, damit ihre wirkliche Nummer nicht mehr nachvollzogen werden kann. Zudem soll der Anschein erweckt werden, dass eine existente Behörde oder Stelle anruft. Sollte das Opfer nicht sofort auf die Geldforderungen reagieren oder kritisch den Sachverhalt hinterfragen, wird teilweise massiv Druck durch den Täter ausgeübt und mit Anzeigen oder hohen Anwaltskosten gedroht. Geht das Opfer hingegen auf die Forderungen ein, nimmt der Täter immer wieder Kontakt zu dem Geschädigten auf und fordert weiter Geld. Dabei werden wiederholt verschiedene Vorwände genannt, wieso der Gewinn noch nicht ausbezahlt werden konnte.
Was können Sie tun?
- Sollten Sie angeblich gewonnen haben, warnt die Polizei davor Geld für geforderte Gebühren zu zahlen, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern.
- Achten Sie auch auf kostenpflichtige Nummer, welche sie kontaktieren sollen. Diese beginnen zum Beispiel mit der Vorwahl 0900, 0137 oder 0180.
- Geben Sie keine persönlichen Informationen weiter (Adressen, Kontodaten, Handynummern, Kreditkartenummern oder Ähnliches).
- Prüfen Sie sorgfältig die Angaben des Gewinnspielunternehmers und recherchieren Sie hierüber im Internet (Art des Gewinnspiels, Adresse, ist das Impressum stimmig? Gibt es bereits Erfahrungsberichte oder Warnhinweise?).
- Zögern Sie nicht, bei Verdachtsfällen die Polizei zu verständigen.