Der Polizei zufolge hatte der Mann den Parkplatz für einen Bekannten reserviert, der mit seinem Wagen wenden wollte, um in die Parklücke zu fahren. Als die 58-jährige Autofahrerin dann dort einparken wollte, weigerte sich der 37-Jährige trotz Aufforderung wegzugehen. Daraufhin stieß die Autofahrerin mit ihrem Wagen gegen die Beine des Mannes und schob ihn so aus der Parklücke.
Tatbestand der Nötigung
Die Polizei weist darauf hin, dass das Blockieren einer Parklücke nicht erlaubt ist und den Tatbestand einer Nötigung erfüllen kann. Allerdings kann auch das Herausschieben eines Blockierers mit einem Auto ebenfalls den Tatbestand einer Nötigung oder sogar einer gefährlichen Körperverletzung erfüllen, wenn der Blockierer dabei verletzt wird. In diesem Fall wurde der 37-Jährige jedoch nicht verletzt.