Hüpfburgen bringen die meisten Kinderaugen zum Strahlen. Hier können sich die Kleinen austoben, Purzelbäume schlagen, sich fallen lassen. Doch die Spaßbringer sind alles andere als ungefährlich. Immer wieder kommt es auf Hüpfburgen zu teiweise schweren Unfällen. So einer ist nun auch in Wertach geschehen.
Beim Spielen auf einer großen Hüpfburg wurde bereits am Samstag, 29. April, um circa 17:20 Uhr ein Fünfjähriger schwer verletzt, wie die Polizei erst jetzt berichtet. Nach Angaben der Beamten, wurde der Junge plötzlich in die Luft geschleudert und krachte anschließend neben der Hüpfburg auf den Boden. Dabei zog sich das Kind schwere Verletzungen am Kopf zu.
Fünfjähriger befindet sich auf dem Weg der Besserung
Ein Rettungshubschrauber musste den Fünfjährigen ins Krankenhaus fliegen, wo er behandelt wurde. Der Junge ist mittlerweile stabil und befindet sich auf dem Weg der Besserung, weiß die Polizei von den Eltern des Kindes.
Polizei nimmt Ermittlungen auf
Zum Zeitpunkt des Unfalls befanden sich weitere Jugendliche in der Nähe des Spielgeräts. Die Polizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ein. Die Beamten ermitteln nun, wie es genau zu dem Unfall kommen konnte und ob es möglicherweise zu einer Pflichtverletzung gekommen ist.
Polizei sucht nach Zeugen
Die Polizei sucht nun nach Menschen, die den Unfall beobachtet haben. Zeuginnen und Zeugen sollen sich bei der Polizei Immenstadt unter der Telefonnummer 08323/96100 melden.
Wer Hüpfburgen aufstellt, sollte diese Gefahrenquellen im Blick behalten:
- Starker Wind: Egal wie groß Hüpfburgen sind, starker Wind kann ihnen zum Verhängnis werde. Deshalb sollte man die Angaben der Hersteller beachten und das Wetter im Auge behalten.
- Starker Regen: Dann besteht Rutschgefahr
- Gute Befestigung der Hüpfburg am Boden
- Aufsichtsperson: Eine Mensch sollte immer einen Blick auf Hüpfburgen haben. Denn die meisten Unfälle geschehen durch zu viel Herumtoben.
- Zahl der Kinder in der Hüpfburg begrenzen
- Hüpfburgen sollten die DIN-Norm 14960 haben. Das bedeutet, dass sie den sicherheitstechnischen Anforderungen der EU entsprechen.