Bei Gaststättenkontrollen haben Polizei und Vertreter der Ordnungsämter und des Landratsamts am Mittwoch in Überlingen und Markdorf (Bodenseekreis) zahlreiche Verstöße im Bereich des illegalen Glücksspiels registriert. In Überlingen müssen drei Gaststätten mit teils mehreren Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten rechnen. Ein Betreiber bekommt sogar eine Strafanzeige.
Glücksspielautomaten trotz Verbotes in Betrieb
Der Wirt eines Betriebs muss dabei für das drohende Bußgeld tief in die Tasche greifen. Die Ermittler der Spezialeinheit "Gewerbe und Umwelt" des Polizeipräsidiums Ravensburg hatten ihm bereits zuvor wegen mehrerer Auffälligkeiten vorübergehend den Betrieb der dort vorhandenen Glücksspielautomaten verboten. Nur wenig später stellten die Polizisten fest, dass der Betreiber die Automaten entgegen der Untersagung erneut in Betrieb genommen hatte und zeigten ihn abermals an. Auch in einem Lokal in Markdorf trafen die Ermittler auf Unstimmigkeiten am Glücksspielautomaten und zeigten sowohl den Betreiber als auch die Aufsicht an.