Am Sonntagnachmittag informierte der Besitzer des Mietapartments in der Gartenstadt die Polizei, dass sich in der Wohnung eine Person unberechtigt aufhalten würde. Als die Polizei kontrollierte, stellte sich heraus, dass dort eine 48-jährige Frau der nicht erlaubten Prostitution nachging. Prostitution ist in Städten und Gemeinden unter 30.000 Einwohnern generell verboten.
Dank Sicherheitsleistung auf freiem Fuß
Die Frau erwartet nun eine Anzeige, wofür sie eine Sicherheitsleistung hinterlegen musste. Dann wurde sie wieder auf freien Fuß gesetzt.