Am Samstagnachmittag hatte ein Hundebiss in Neu-Ulm unangenehme Folgen für den Hundehalter. Gegen 16:20 Uhr hatte der nicht angeleinte Mischlingshund an der Illerbrücke einen 54-jährigen Jogger in den Oberschenkel gebissen. Im Anschluss kam es zum Streit zwischen dem Jogger und dem 46-jährigen Hundebesitzer.
Hundehalter ist obdachlos
Nachdem die Polizei verständigt wurde, begab sich der Jogger in ärztliche Behandlung. Als die Polizisten den Hundehalter überprüften, stellte sich heraus, dass gegen den 46-jährigen Obdachlosen ein Haftbefehl vorlag. Ein Bekannter konnte jedoch den Haftbefehl über mehrere hundert Euro durch Zahlung abwenden und so die Inhaftierung des Mannes verhindern.
Uneinsichtiges Verhalten
Nachdem Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft gehalten wurde, wurde der 46-Jährige wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Weil er sich allerdings uneinsichtig verhielt, was sein und das Verhalten seines Hundes betraf, wurde das Tier beschlagnahmt. Weil die Polizei den Mann für ungeeignet hielt, ein Tier zu führen, wurde der Hund in ein Tierheim gebracht. Den Halter erwartet nun ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.