Am Allgäu Airport hatte die Polizei am Donnerstag wieder alle Hände voll zu tun. Unter anderem wurde ein Haftbefehl vollstreckt.
Aufenthaltsdauer überzogen
Bei Ausreisekontrollen stellen die Beamten zunächst zwei Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz fest. Zwei Personen hatten die Aufenthaltsdauer in Deutschland um einen beziehungsweise drei Tage überzogen. Gegen die Flugreisenden, die aus Albanien und aus dem Kosovo stammen, leiteten die Beamten Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts ein. Die Ausreise wurde in den beiden Fällen gestattet.
Männer dürfen nicht einreisen
Am Nachmittag stellten die Beamten am Flughafen Memmingen bei zwei Einreisen aus der Republik Moldau sowie aus der Republik Albanien jeweils eine Person fest, die die Einreisevoraussetzungen nach Deutschland nicht erfüllten. Daher wurde dem 20-jährigen Albaner sowie dem 31-jährigen Kosovaren die Einreise nach Deutschland verweigert. Beide Männer mussten im Transitbereich bleiben, bis sie am Freitag ihren jeweiligen Rückflug antraten.
Haftbefehl festgestellt
Ebenfalls am Nachmittag wurde durch die Grenzbeamten der Polizeiinspektion Memmingen ein 30-jähriger Mann festgenommen. Bei der Einreisekontrolle am Flughafen Memmingen wurde festgestellt, dass der albanische Staatsangehörige mittels Haftbefehles gesucht wird. Der Mann wurde nach der Haftbefehlseröffnung beim Amtsgericht Memmingen in die Justizvollzugsanstalt München überstellt.