Naturschutzgesetz: Grillen im Landschaftsschutzgebiet am Forggensee: Strafanzeige gegen rund 20 Personen

20. Juni 2019 12:15 Uhr von Polizei Original Polizeimeldung
Symbolbild
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Hendrik Schmidt (dpa)

Am späten Mittwochabend führte die Polizei Füssen im Landschaftsschutzgebiet „Forggensee und benachbarte Seen“ in Waltenhofen Naturschutzkontrollen durch. Hierbei konnten vier Gruppen von insgesamt 20 Personen angetroffen werden, die vorschriftswidrig Lagerfeuer am Ufer des Forggensees entzündet, gegrillt und Musik abgespielt hatten. Bei den Gruppen handelte es sich teilweise um Urlauber aber auch um Einheimische. Gegen die Angetroffenen wurde Anzeige gem. des Bayerischen Naturschutzgesetztes erstattet. Es wird darauf hingewiesen, dass es grundsätzlich in einem Landschaftsschutzgebiet untersagt ist Feuer bzw. Grillstellen zu betreiben.