Mehrere Verstöße am Mittwoch: Grenzpolizei verhaftet Schleuser am Flughafen Memmingen

9. November 2023 15:35 Uhr von Redaktion all-in.de
Die Grenzpolizei Memmingen hatte am Mittwoch einiges zu tun. So ging den Beamten ein per Haftbefehl gesuchter Schleuser ins Netz. (Symbolbild)
Die Grenzpolizei Memmingen hatte am Mittwoch einiges zu tun. So ging den Beamten ein per Haftbefehl gesuchter Schleuser ins Netz. (Symbolbild)
David Yeow

Einen ereignisreichen Mittwoch erlebten Beamte der Grenzpolizei am Memminger Flughafen. Neben Einreiseverweigerung und überschrittener Aufenthaltsdauer mussten die Beamten noch zwei Haftbefehle vollziehen.

Am Mittwochnachmittag kontrollierten Beamte der Grenzpolizei Memmingen einen 37-jährigen Georgier, der mit dem Flug aus London/Großbritannien nach Deutschland einreisen wollte. Dabei stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann ein Untersuchungshaftbefehl vorlag. Der Polizei zufolge wirft ihm eine bayerische Behörde vor Ausländer nach Deutschland eingeschleust zu haben. Der Georgier wurde dem zuständigen Richter vorgeführt, der den Haftbefehl aufrechterhielt. Im Anschluss brachten die Beamten den Mann in die nächste Justizvollzugsanstalt. 

Weiterer Georgier wegen Haftbefehl gesucht

Im Rahmen der Einreisekontrolle zum Flug aus Kutaisi/Georgien begegnete den Grenzpolizisten ein weiterer Georgier, gegen den ebenfalls ein Haftbefehl vorlag. Der 34-Jährige wurde wegen eines Verstoßes nach dem Aufenthaltsgesetz gesucht. Der Mann konnte allerdings durch die Zahlung eines niedrigen vierstelligen Betrages den Haftbefehl abwenden und die Weiterreise antreten. 

Albaner und Georgier dürfen nicht Einreisen

Am Mittwochabend verweigerten die  Beamten der Grenzpolizei Memmingen zwei Menschen die Einreise nach Deutschland. Ein 34-jähriger Albaner, der aus Tirana einreisen wollte, hatte seinen Aufenthaltszeitraum bereits um zehn Tage überschritten und durfte nicht einreisen. Der Mann wurde mit dem nächsten Flug nach Albanien zurückgewiesen. Der albanische Staatsangehörige muss außerdem mit einer Anzeige nach dem Aufenthaltsgesetz rechnen.

 

Auch einem 34-jährigen Georgier wurde die Einreise in das Bundesgebiet verweigert. Der Mann wollte aus Kutaisi/Georgien einreisen. Bei dem Georgier wurde eine gefälschte litauische ID-Karte festgestellt. Auch dem Georgier wurde die Einreise nicht gewährt und er wurde in sein Heimatland zurückgewiesen. Der Mann hat nun mit einer Anzeige nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Strafgesetzbuch zu rechnen.

Aufenthaltsdauer um 41 Tage überschritten

Im Verlaufe der Ausreisekontrolle zum Flug nach Nis/Serbien trafen die Grenzpolizisten auf einen 24-jähriger Serben. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass der junge Mann hatte seine erlaubte Aufenthaltsdauer von 90 Tagen um 41 Tage überschritten hatte. Nach der Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von mehreren hundert Euro durfte er nach Serbien ausreisen.