Die 55-jährige Georgierin wollte am Dienstag vom Flughafen Memmingen nach Kutaisi (Georgien) fliegen. Bei der Ausreisekontrolle stellte sich dann aber heraus, dass sich die Frau deutlich länger im Schengenraum aufgehalten hatte, als eigentlich erlaubt.
Georgierin blieb fünf Jahre statt drei Monate im Schengenraum
Die 55-Jährige war Ende 2017 als Touristin in den Schengenraum eingereist. Danach hätte sie sich dort drei Monate aufhalten dürfen. Die Frau blieb allerdings fünf Jahre. In dieser Zeit hielt sie sich ununterbrochen im Schengenraum auf und bereiste nach eigenen Angaben verschiedene Länder, die sie ohne Grenzkontrolle erreichen konnte.
Dass sie damit strafbar gehandelt hatte, war der 55-Jährigen laut Polizei vollkommen bewusst. Die Beamten leiteten ein Verfahren wegen eines Verstoßes nach dem Aufenthaltsgesetz gegen die Frau ein. In Absprache mit der Staatsanwaltschaft behielten die Polizisten das gesamte Bargeld der Frau, das sie dabei hatte, als Sicherheitsleistung ein. Das belief sich auf mehrere hundert Euro. Erst danach durfte die Frau nach Georgien ausreisen. Außerdem erwartet die Frau nun eine mehrjährige Einreisesperre in den Schengenraum.
Nicht-EU-Ausländer brauchen für Einreise nach Deutschland grundsätzlich ein Visum
Georgien ist ein eurasischer Staat im Südkaukasus. Im Norden grenzt er an Russland, im Süden an die Türkei und Armenien, im Osten an Aserbaidschan. Mit rund 3,7 Millionen Einwohnern (Stand 2020) auf einer Fläche von 57.215 km² ist Georgien eher dünn besiedelt.
Für die Einreise nach Deutschland benötigen Nicht-EU-Ausländer grundsätzlich ein Visum. Eine Ausnahme gibt es allerdings für Georgier, wenn sie einen biometrischen Reisepass haben. Dann dürfen sie für Kurzaufenthalte über 90 Tage, die nicht zum Arbeiten dienen, ohne Visum in den Schengenraum einreisen.
