Mann will 2-Euro-Münze in Immenstadt wechseln und greift Seniorin in den Geldbeutel
Innerhalb von einer Stunde wurden gleich zwei Seniorinnen am Montag in Kempten und Immenstadt (Landkreis Oberallgäu) ausgeraubt. Wie die Polizei berichtet, war eine 87-jährige Frau in Immenstadt auf dem Rückweg vom Geldautomaten zu ihrem Auto, als ein Mann sie gegen 15:15 Uhr am Klosterplatz ansprach. Dieser fragte, ob sie eine 2-Euro-Münze wechseln könne.
Fahndung nach Dieb verläuft erfolglos
Als die Dame ihren Geldbeutel öffnete, um dem Mann zu helfen, griff der Unbekannte sofort hinein und stahl das Bargeld der Seniorin. Anschließend flüchtete er in Richtung Hofgarten. Mehrere Streifen der Polizeiinspektion Immenstadt suchten sofort nach dem Mann, doch ohne Erfolg.
Die Seniorin beschrieb in folgendermaßen:
- Etwa 50 Jahre
- 1,75 Meter groß
- schlank
- schwarze und elegante Kleidung
Zeugen, die Angaben zum Vorfall machen können, sollen sich unter der Telefonnummer 08323/96100 bei der Polizeiinspektion Immenstadt melden.
Unbekannter stiehlt Seniorin in Kempten Geldscheine aus dem Geldbeutel
Nur 45 Minuten später wurde wenige Kilometer weiter in Kempten ebenfalls eine Seniorin Opfer eines Diebstahls. Die 80-Jährige hatte im Gebäude der Hypovereinsbank in der Bahnhofstraße Geld abgehoben, berichtet die Polizei. Vor dem Gebäude verwickelte ein Mann die Seniorin in ein Gespräch. Dabei griff der Unbekannte in die Geldbörse der Frau und stahl daraus Geldscheine. Anschließend rannte er Richtung Fußgängerzone davon. Die Polizei suchte nach dem Mann. Doch auch hier verlief die Fahndung ohne Erfolg.
Der Mann wird folgendermaßen beschrieben:
- etwa 25 Jahre
- schlanke Figur
- sehr kurzes Haar
- Oberlippenbart
- schwarzer Wollmantel
Die Polizei sucht auch in diesem Fall nach Zeugen. Wer sachdienliche Hinweise geben kann, soll sich unter der Telefonnummer 0831/99092140 an die Polizeiinspektion Kempten wenden.
Diebstähle sind strafbar. Wer einen begeht, wird laut Strafgesetzbuch mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft. Schon der Versuch ist strafbar.