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Flughafen Memmingen: Handgepäck ist zu groß - Mann darf nicht mitfliegen - Aufenthaltsgesetz, Zurückweisung, Haftbefehl

Allgäu Airport

Streit ums Handgepäck - Passagier darf nicht mitfliegen

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    Am Flughafen Memmingen hatte die Polizei am Samstag gut zu tun. (Archiv)
    Am Flughafen Memmingen hatte die Polizei am Samstag gut zu tun. (Archiv) Foto: David Yeow

    Am Allgäu Airport geriet ein Passagier am Samstag wegen seines Handgepäcks mit dem Boardingpersonal des Flughafens aneinander. Der Grund: Der 23-Jährige wollte seinen Koffer als Handgepäck mitnehmen. Doch der war dafür zu groß, berichtet die Polizei. Weil der Mann das übergroße Gepäckstück nicht nachzahlen wollte, konnte er demnach den gebuchten Flug nach Tirana nicht antreten. Polizisten begleiteten ihn aus dem Luftsicherheitsbereich.

    Offener Haftbefehl: Mann zahlt 17.000 Euro am Flughafen Memmingen

    Am gleichen Tag vollstreckte die Grenzpolizei Memmingen zwei Haftbefehle. Bei der Einreise aus Podgorica stießen die Beamten auf einen 28-jährigen Mann, gegen den ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Augsburg vorlag. Der Mann konnte eine Gefängnisstrafe abwenden, indem er knapp 17.000 Euro bezahlte. Anschließend durfte er seine Reise fortsetzen.

    Bei der Einreisekontrolle eines Flugs aus Kutaisi ging den Polizisten außerdem ein 73-jähriger Mann ins Netz, gegen den ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München I vorlag. Nachdem er 320 Euro bezahlt hatte, durfte auch er weiterreisen. 

    Einreiseverbot: Mann muss am Allgäu Airport gleich wieder nach Hause fliegen

    Gleich wieder zurück in die Heimat ging es dagegen für einen 32-jährigen Mann, den die Grenzpolizei bei der Einreisekontrolle des gleichen Flugs überprüfte. Weil gegen den Mann ein Einreiseverbot für die Schengen Staaten vorlag, musste er mit dem nächsten Flugzeug gleich wieder nach Kutaisi zurückfliegen. Außerdem leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen versuchter illegaler Einreise ein.

    Am Samstag stellten die Memminger Grenzpolizisten auch mehrere Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz am Flughafen Memmingen fest. Bei der Ausreisekontrolle einer 56-jährigen Frau stellten die Beamten fest, dass sie ihre erlaubte Aufenthaltsdauer als Touristin für den gesamten Schengenraum um mehrere Tage überschritten hatte. Nach der Bezahlung einer Sicherheitsleistung im dreistelligen Bereich durfte die Frau an Bord ihres Flugzeugs gehen. Außerdem kommt auf sie eine Anzeige wegen illegalen Aufenthalts zu.

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