Unberechtigte Angler in Ichenhausen: Vater (39) betreibt zusammen mit seinem Sohn (14) Fischwilderei an der Günz

4. September 2023 14:29 Uhr von Redaktion all-in.de
Ein Vater und sein Sohn angelten am Sonntag an der Günz bei Ichenhausen - allerdings ohne Berechtigung. (Symbolbild)
picture alliance / dpa | Christian Charisius

In Ichenhausen haben ein Vater und sein Sohn an der Günz unberechtigt geangelt. Ein Verfahren wegen Fischwilderei wurde eingeleitet.

Ein Mitglied des zuständigen Fischereivereins in Ichenhausen, hatte der Polizeiinspektion Günzburg am Samstagabend gegen 19:00 Uhr die beiden unberechtigten Fischer an der Günz mitgeteilt. Die eingesetzten Polizeibeamten trafen daraufhin  in der Nähe des örtlichen Freibades an der Günz auf einen 39-jährigen Mann und seinen 14-jährigen Sohn. Die Beiden waren mit Fischen beschäftigt.

Verfahren wegen Fischwilderei gegen Vater-Sohn-Duo eingeleitet

Bei einer Überprüfung, stellte sich  jedoch laut Polizei heraus, dass beide Personen ohne die erforderlichen Berechtigungen der Angeltätigkeit nachgingen. Das weitere Fischen wurde dem Vater-Sohn-Duo untersagt. Gegen die beiden Angler wurde ein Verfahren nach dem Bayerischen Fischereigesetz sowie wegen Fischwilderei eingeleitet.