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Elfjähriger Junge klaut Auto in Vöhringen

Auto steht mitten auf der Straße

Elfjähriger Junge klaut Auto in Vöhringen

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    In Vöhringen hat ein elfjähriger Junge ein Auto geklaut und damit eine Spritztour unternommen. Der Jugendliche kannte offenbar den Besitzer des Autos, der den Wagen als gestohlen gemeldet hatte. Die Polizei informierte das Jugendamt über den Vorfall. (Symbolbild)
    In Vöhringen hat ein elfjähriger Junge ein Auto geklaut und damit eine Spritztour unternommen. Der Jugendliche kannte offenbar den Besitzer des Autos, der den Wagen als gestohlen gemeldet hatte. Die Polizei informierte das Jugendamt über den Vorfall. (Symbolbild) Foto: Lisa Hauger

    Am Donnerstagvormittag meldete ein Verkehrsteilnehmen bei der Polizei in Illertissen, dass in der Adalbert-Stifter-Straße ein Auto mitten auf der Fahrbahn stehen und den Verkehr behindern würde. Vor Ort wirkte es für die Beamten zunächst so, als ob das Fahrzeug aus einer Parklücke gerollt war. Eine Zeugin gab allerdings an, einen Jungen beim Aussteigen aus dem Auto beobachtet zu haben. Dieser hätte das Fahrzeug im Anschluss sogar mit einem Schlüssel abgesperrt.

    Autodieb leugnet Tat

    Die Polizisten schoben das Auto zur Seite und sicherten es. Anschließend trafen sie im Bereich des Bahnhofs auf einen Elfjährigen, auf den die Beschreibung der Zeugin passte. Der Junge bestritt jedoch, etwas mit dem Vorfall zu tun zu haben. Der Autobesitzer war zudem nicht zu erreichen. Gegen Mittag ging bei der Polizei Illertissen schließlich die Nachricht ein, dass von dem Hof eines Anwesens in der Adalbert-Stifter-Straße ein Auto gestohlen worden sei.

    Elfjähriger kannte Autobesitzer

    Es stellte sich heraus, dass der Bestohlene den Elfjährigen kannte und dieser auch wusste, wo der Zündschlüssel für den Wagen aufbewahrt wurde. Deshalb befragten die Beamten den Junge nochmals im Beisein seines Vaters. Nach längerem Leugnen gab der Elfjährige schließlich zu, dass er das Auto gestohlen hatte und damit gefahren war. 

    Keine Strafe, dafür Meldung beim Jugendamt

    Bei seiner Spritztour hatte der Junge keinen Schaden verursacht. Weil er strafunmündig ist kann er der Polizei zufolge nicht für sein Handeln strafrechtlich belangt werden. Dennoch informierten die Beamten das Jugendamt über den Vorfall. 

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