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Eingeschlossener Handwerker muss Mindelheimer Polizei rufen

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Eingeschlossener Handwerker muss Mindelheimer Polizei rufen

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    In Mindelheim musste ein Handwerker die Polizei alarmieren. Die Auftraggeberin hatte den Mann versehentlich eingeschlossen.
    In Mindelheim musste ein Handwerker die Polizei alarmieren. Die Auftraggeberin hatte den Mann versehentlich eingeschlossen. Foto: Peter Kneffel

    Durch eine Wohnungsinhaberin wurde am Dienstagnachmittag ein Handwerker bestellt. Dieser sollte noch Nachbesserungen in der Wohnung vornehmen. Die Inhaberin verließ jedoch vor dem Handwerker die Wohnung und versperrte die Wohnungstür. Der Handwerker wollte die Wohnung nicht über die Terrassentür verlassen, da er Sorge hatte, dass jemand durch die offene Terrassentür in die Wohnung gelangen könnte. Die Inhaberin konnte von ihm auch telefonisch nicht mehr erreicht werden. Die zur Hilfe gerufene Streife der Polizei Mindelheim übernahm dann die „Sicherung“ der Wohnung. Schließlich konnte noch der Zweitschlüssel aufgefunden werden. Damit konnte auch die Streife ihre Objektsicherung beenden, die Terrassentür schließen und durch die Wohnungstür das Gebäude verlassen.

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