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Ehefrau (28) auf offener Straße geschlagen: Polizei verhaftet Ehemann (44) in Neu-Ulm

Streit wegen Mobilfunkvertrag

Ehefrau (28) auf offener Straße geschlagen: Polizei verhaftet Ehemann (44) in Neu-Ulm

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    In Neu-Ulm hat ein Mann seine Ehefrau während eines Streits seine Ehefrau auf offener Straße geschlagen. Außerdem verletzte er seinen Hund durch einen Tritt. Ein aufmerksamer Zeuge alarmierte die Polizei, die den Mann aufgrund ausstehender Haftbefehle verhaftete. (Symbolbild)
    In Neu-Ulm hat ein Mann seine Ehefrau während eines Streits seine Ehefrau auf offener Straße geschlagen. Außerdem verletzte er seinen Hund durch einen Tritt. Ein aufmerksamer Zeuge alarmierte die Polizei, die den Mann aufgrund ausstehender Haftbefehle verhaftete. (Symbolbild) Foto: David Yeow

    Wie ein aufmerksamer Zeuge am gestrigen Donnerstagnachmittag mitteilte, kam es wohl vor einem Neu-Ulmer Elektronikfachmarkt zu einem handfesten Streit zwischen einem Pärchen. Wie der Zeuge beobachten konnte, wurde dabei auch die 28-jährige Frau durch ihren 44-jährigen Ehemann ins Gesicht geschlagen. Vor Ort stellte eine Streife der PI Neu-Ulm fest, dass es zwischen dem Pärchen vor dem Elektronikmarkt scheinbar zum Streit kam, da ein Mobilfunkvertrag nicht abgeschlossen werden konnte.

    Hund durch Tritt verletzt

    Im Verlauf des Streites wurde die Frau scheinbar tatsächlich geschlagen. Eine ärztliche Behandlung war nicht notwendig. Laut Zeugenaussage trat der aggressive Ehemann auch seinen mitgeführten Hund, sodass dieser eine blutende Wunde erlitt. Gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten verhielt sich der 44-Jährige im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme ebenfalls derart aggressiv, dass er gefesselt werden musste.

    Drei ausstehende Haftbefehle gegen Ehemann

    Letztlich konnte festgestellt werden, dass gegen den Aggressor drei Haftbefehle von unterschiedlichen Staatsanwaltschaften bestanden. Diese Vollstreckungshaftbefehle wurden ausgestellt, da offenbar rechtskräftig verhängte Geldstrafen auf Grund anderweitiger Straftaten durch den 44-Jährigen nicht beglichen wurden. Ihm war die Zahlung der fälligen Beträge nicht möglich. Deshalb wurde er Ersatzweise zur Vollstreckung in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Weiter war ein Strafverfahren wegen Körperverletzung sowie wegen einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz einzuleiten.

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