Verwirrt umhergefahren: E-Bike-Fahrer (48) verweigert Alkotest und liefert sich Gerangel mit Polizei

4. Oktober 2023 19:19 Uhr von Redaktion all-in.de
IMAGO / HMB-Media

Ein E-Biker sollte am Dienstag in Ebenhofen einen Alkoholtest machen. Den verweigerte er. Am Ende kassierte er trotzdem eine Anzeige, aber nicht wegen Alkoholkonsums.

Am Dienstagabend wurde die Polizei darüber informiert, dass ein verwirrter E-Biker zwischen Geisenhofen (Gemeinde Ruderatshofen) und Ebenhofen (Gemeinde Biessenhofen) im Ostallgäu herumfahre. Als die Polizisten den Fahrradfahrer kontrollierten, bemerkten sie, dass er stark nach Alkohol roch, heißt es im Polizeibericht.

Radler verweigert in Ebenhofen Alkoholtest

Der 48-Jährige sagte gegenüber den Beamten, dass er zuvor auf einem Fest einige Halbe Bier getrunken habe. Einen Alkoholtest wollte er aber nicht machen. Weil der Mann erheblich alkoholisiert wirkte, ordneten die Polizisten eine Blutentnahme an. Doch auch die lehnte der 48-Jährige ab. Er war auch nicht bereit, in den Streifenwagen einzusteigen. 

Alkoholwert liegt unter der strafbaren Grenze für Radler

Unter Androhung unmittelbaren Zwanges begannen die Beamten damit, den Mann in den Streifenwagen zu bringen. Doch dagegen wehrte sich der 48-Jährige vehement. Nach dem Gerangel erklärte er sich jedoch bereit, einen Atemalkoholtest zu machen. Dieser Test ergab einen Wert unterhalb der strafbaren Grenze für Fahrradfahrer. Die liegt bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille. Ab diesem Wert gelten Fahrradfahrer als absolut fahruntüchtig. Allerdings kann auch schon eine Alkoholisierung ab 0,3 Promille strafbar sein, wenn zusätzliche alkoholbedingte Ausfallerscheinungen dazukommen. Dann gelten Radler als relativ fahruntüchtig. Dazu zählen beispielsweise das Fahren in Schlangenlinien, Stürze, Gleichgewichtsprobleme oder wenn Fahrradfahrer aufgrund ihres Alkoholkonsums einen Unfall bauen. 

E-Biker kassiert Anzeige wegen Widerstandes gegen Polizeibeamte

Der 48-Jährige war damit einverstanden, seinen Heimweg zu Fuß fortzusetzen und sperrte sein Fahrrad vor Ort ab. Doch ohne Konsequenzen bleibt die ganze Sache für ihn nicht. Der Radler muss laut Polizei nun mit einer Anzeige wegen Widerstandes gegen Polizeibeamte rechnen. "Ein erster freiwilliger Atemalkoholtest wäre ohne weitere strafbare Konsequenzen verlaufen", schreibt die Polizei in ihrem Bericht.

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