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Das Bayerische Landeskriminalamt warnt vor "Call-ID-Spoofing"

Vorsicht bei unterdrückten Nummern

Das Bayerische Landeskriminalamt warnt vor "Call-ID-Spoofing"

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    Dank eines neuen Gesetzes wird es Telefonbetrügern nicht mehr gelingen, ihre Identität mit gefälschten Rufnummern zu verschleiern. Wie das funktioniert und worauf potenzielle Opfer achten sollten, hat das Bayerische Landeskriminalamt erklärt. (Symbolbild)
    Dank eines neuen Gesetzes wird es Telefonbetrügern nicht mehr gelingen, ihre Identität mit gefälschten Rufnummern zu verschleiern. Wie das funktioniert und worauf potenzielle Opfer achten sollten, hat das Bayerische Landeskriminalamt erklärt. (Symbolbild) Foto: Anja Lachenmayer

    Immer wieder versuchen Betrüger am Telefon mit perfiden Maschen ahnungslose Opfer auszunehmen. Dabei geben sie sich oft als vermeintliche Polizeibeamte, Mitarbeiter der Hausbank oder als Behördenvertreter aus. Um ihre wahre Identität zu verschleiern wird auf dem Telefondisplay oft eine gefälschte Telefonnummer angezeigt. Ein seit Dezember gültiges Gesetz soll es den Betrügern jetzt erschweren, ihre Identität zu verschleiern. In einer Pressemitteilung erklärte das Bayerische Landekriminalamt (BLKA) was es mit der Gesetzesänderung auf sich hat und welche Probleme sich daraus ergeben. 

    Gefälschte Nummern aus dem Ausland

    Auch Notrufnummern wie die 110 oder 112 werden von den Tätern gefälscht, um ihre Geschichte glaubwürdiger zu machen. Der überwiegende Teil an Anrufen mit manipulierten Rufnummern hat seinen Ursprung laut BLKA in ausländischen Netzen oder wird über ausländische Netze nach Deutschland geroutet.

    Gesetzesänderung

    Seit dem 1. Dezember gibt es jetzt eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes, die es den Betrügern erschweren soll, eine falsche Identität vorzutäuschen. Laut Bundesnetzagentur müssen Telefonanbieter nun technisch sicherstellen, dass Anrufe abgebrochen werden, bei denen Rufnummern der Notrufe 110 und 112 sowie kostenpflichtige Rufnummern (0)900, (0)137 und Nummern für Auskunfts- und Kurzwahldienste fälschlicherweise angezeigt werden. Des Weiteren dürfen bei Anrufen aus ausländischen Netzen keine deutschen Rufnummern mehr angezeigt werden. In solchen Fällen muss die Nummernanzeige unterdrückt werden. Eine Ausnahme gilt jedoch für Urlauber, die vorübergehend im Ausland sind und mit inländischer Rufnummer nach Deutschland anrufen (Roaming).

    Nicht alle unterdrückten Nummern haben kriminellen Hintergrund

    Diese neuen Regelungen sollen sicherstellen, dass man sich bei einem Anruf von einer deutschen Telefonnummer darauf verlassen kann, das der Anruf vom berechtigten Nummerninhaber kommt. Allerdings werden dadurch jetzt verstärkt Anrufe mit unterdrückter Rufnummer angezeigt. Deswegen weist das BLKA daraufhin, dass nicht alle Anrufe mit unterdrückter Rufnummer einen kriminellen Hintergrund haben. Um zu erkennen, ob der Gesprächspartner seriös ist hat das BLKA folgende Tipps:

    • Seien Sie immer misstrauisch, wenn sich Anrufer am Telefon nicht selber mit Namen melden.
    • Geben Sie keine Details zu Ihren familiären und finanziellen Verhältnissen preis.
    • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und übergeben Sie grundsätzlich niemals Geld oder Wertgegenstände an fremde Personen.
    • Bewahren Sie Ihre Wertsachen, z. B. höhere Geldbeträge und andere Wertgegenstände, nicht zu Hause auf, sondern auf der Bank oder im Bankschließfach.
    • Kommt Ihnen ein Anruf verdächtig vor, legen Sie sofort auf und informieren Sie unverzüglich die Polizei unter der Nummer 110.
    • Sind Sie bereits Opfer geworden, zeigen Sie die Tat unbedingt bei der Polizei an. Dies kann der Polizei helfen, Zusammenhänge zu erkennen, andere Personen zu sensibilisieren und die Täter zu überführen.
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