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Bundespolizei beschlagnahmt 100.000 Euro am Grenzübergang Füssen-Ziegelwies und verhaftet Mann

Grenzkontrolle

Bundespolizei beschlagnahmt 100.000 Euro am Grenzübergang Füssen-Ziegelwies und verhaftet Mann

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    100.000 Euro im Koffer: Bundespolizei beschlagnahmt Geld und bringt Mann in Haft.
    100.000 Euro im Koffer: Bundespolizei beschlagnahmt Geld und bringt Mann in Haft. Foto: Bundespolizei

    Am Dienstag (18. Februar) hat die Bundespolizei bei der Einreisekontrolle am Grenzübergang Füssen-Ziegelwies 100.000 Euro beschlagnahmt. Das Geld fanden die Beamten bei einem türkischen Fahrzeugführer, der seinem albanischen Beifahrer zur unerlaubten Einreise nach Deutschland verhelfen wollte. Der Südosteuropäer sitzt bereits in Haft. Kemptener Bundespolizisten kontrollierten die beiden Insassen eines in Deutschland zugelassenen Pkws. Der 54-jährige türkische Fahrzeuglenker konnte zur Überprüfung alle erforderlichen Reisedokumente aushändigen. Der 21-jährige albanische Beifahrer hingegen führte lediglich seinen Ausweis bei sich, der jedoch für die Einreise nach Deutschland nicht ausreichte. Demnach bestand gegen die beiden Männer der Verdacht der versuchten unerlaubten Einreise beziehungsweise der Beihilfehandlung zu dieser. Die Bundespolizisten fanden bei der späteren Durchsuchung des Türken in der Manteltasche 2.000 Euro sowie in seinem Koffer 98.000 Euro auf. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Kempten beschlagnahmten die Beamten das gesamte Bargeld, welches der Mann für den Grenzübertritt nicht deklariert hatte. Die Polizisten entließen den in Hamburg wohnhaften Beschuldigten nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf freien Fuß. Den Mann erwartet nun noch ein weiteres Verfahren wegen Geldwäsche. Der Albaner gab in seiner Vernehmung zu, bereits seit zwei Jahren ohne gültigen Aufenthaltstitel in Hamburg zu wohnen und zu arbeiten. Der Südosteuropäer war bereits 2017 wegen unerlaubten Aufenthaltes angezeigt und abgeschoben worden. Die Bundespolizisten lieferten den Beschuldigten am Mittwoch (19. Februar) nach der Richtervorführung in die Abschiebehaftanstalt Eichstätt ein.

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